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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-13

Wortprotokoll

Herr Ständerat Reimann hat gesagt, er sei während der Kommissionssitzung der Auffassung gewesen, es gehe hier um einen Beitrag zur Stabilität. Genau darum geht es: um einen Beitrag zur Stabilität des Finanzierungssystems auf der ganzen Welt - das ist es nämlich. Was weiter geschieht, ob Portugal und Spanien Schwierigkeiten bekommen, die dann auch Auffangsysteme notwendig machen, das wissen wir heute nicht. Das ist möglich, muss aber nicht so sein. Wenn Sie sagen, Sie hätten etwas von einem Berichterstatter in der "NZZ" und dann wieder etwas anderes gelesen: Ich habe auch Verschiedenes gelesen, aber es ist eigentlich dort nicht zum Ausdruck gekommen, worum es wirklich geht; ich werde Ihnen das am Schluss sagen.

Ich möchte nur vielleicht zuerst etwas auseinanderhalten und sagen, worüber wir eigentlich sprechen. Wir sprechen über drei Bereiche. Erstens geht es um die bilaterale Kreditlinie. Die haben Sie behandelt und haben ihr zugestimmt; sie ist dann im Nationalrat steckengeblieben, sistiert worden, weil sie dort mit der Entwicklungshilfe verknüpft wurde. Das ist seit Sommer 2009 einfach hängig; Sie haben sie aber verabschiedet. Zweitens geht es um die Neuen Kreditvereinbarungen - das ist das, worüber wir heute sprechen, was man an sich heute ratifizieren soll; ich werde Ihnen dann noch sagen warum. Drittens gibt es noch das Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an den IWF-Treuhandfonds; das ist das zweite Geschäft, das Sie auch heute behandeln. Das sind die drei Geschäfte.

Jetzt vielleicht zu Herrn Ständerat Brändli: Es ist so, dass in der Kreditlinie festgehalten wird, dass dem IWF für den Fall, dass dies notwendig wäre, bilateral 10 Milliarden US-Dollar zur Verfügung gestellt würden. Diese 10 Milliarden US-Dollar werden durch die NKV abgelöst, sofern diese dann ratifiziert werden und in Kraft treten können und auch zu spielen beginnen. Es ist also nicht so, dass man 10 Milliarden plus 16 Milliarden US-Dollar hat, sondern dass diese Kreditlinie - so sie denn auch durch den Nationalrat genehmigt würde - durch die NKV abgelöst würde, sobald diese genehmigt und in Kraft gesetzt sind. Es sind also Instrumente, die nacheinander wirken sollen, wobei die NKV an sich das einzige [PAGE 1223] wirklich wirksame Instrument sind, weil sie generell wirken können und nicht nur einzelfallweise wieder abgerufen können und natürlich auch höhere Mittel als in den bilateralen Vereinbarungen zur Verfügung stehen.

Im Übrigen haben 21 Staaten diese Kreditlinie unterzeichnet. Sie machen dort mit. Die Schweiz bzw. das Parlament ist noch daran zu diskutieren.

Es ist so, dass ein Drittel des Fallschirms der Euro-Staaten - der 750 Milliarden Euro, die zur Verfügung gestellt worden sind - IWF-Gelder sind. Das System ist so geartet, dass 500 Milliarden Euro aus dem Euro-Fonds stammen, aus dem Fallschirm, und ein Drittel, also 250 Milliarden Euro, im Falle der Notwendigkeit durch den IWF zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder werden für bestimmte Fälle, für einzelne Länder unter ganz bestimmten Auflagen abgerufen. Es ist nicht einfach so, dass flächendeckend verteilt wird, sondern es wird geprüft und pro Fall auch festgehalten, wie viele Mittel freigegeben werden. Das bedeutet also nicht, dass diese Mittel, wenn sie zur Verfügung gestellt sind, auch abgerufen werden, sondern es ist eben ein Sicherungsmechanismus.

Zu den NKV, über die wir heute diskutieren: Hier geht es darum, dass man die bisherigen Kreditvereinbarungen in der Höhe von 50 Milliarden US-Dollar auf 560 Milliarden US-Dollar aufstocken will. Es wurde auch - darauf hat Herr Ständerat Briner hingewiesen - der Teilnehmerkreis erweitert, und zwar um 13 Schwellenländer, von bisher 26 beteiligten Staaten auf heute 39 Staaten; es sind also 26 Staaten, die an den bisherigen Kreditvereinbarungen beteiligt sind, und nun kommen 13 neue hinzu.

Was will man mit der Aufstockung erreichen? Man will flexibilisieren, man will ermöglichen, dass die Mittel schnell zur Verfügung gestellt werden, wenn sie benötigt werden. Ein solches schnelles Eingreifen - Sie haben gesehen, wie das auf der Welt abläuft - ist notwendig, wenn Sie ein wirklich stabilitätssicherndes Instrument haben wollen. Gerade wir Schweizer mit einer offenen Volkswirtschaft, mit einem bedeutenden Finanzplatz und mit einer eigenen Währung haben alles Interesse daran, dass auf den Finanzmärkten rund um uns stabile Verhältnisse herrschen.

Sie haben gehört, dass der Beitrag der Schweizerischen Nationalbank - es ist ja ein Beitrag der Schweizerischen Nationalbank - auf 16,5 Milliarden Franken aufgestockt werden soll. Die Nationalbank bleibt auch mit dieser Erhöhung an achter Stelle. Für die anderen wurde der Betrag auch erhöht. Der Prozentanteil ist nicht erhöht worden, er fällt sogar etwas zurück. So bleibt die Nationalbank an achter Stelle.

Die Schweizerische Nationalbank gewährt, wenn die NKV aktiviert werden, den Kredit nicht einem einzelnen Land, sondern dem IWF. Es ist ein Darlehen, und es gibt eine marktgerechte Verzinsung. Die Nationalbank könnte, wenn wir die 16,5 Milliarden Franken selbst brauchen würden, den Betrag jederzeit zurückrufen, um ihn in unserem Land einzusetzen. Der IWF wäre verpflichtet, ihn direkt zurückzuzahlen. Die Zahlungen der Schweizerischen Nationalbank haben den Charakter von Währungsreserven; sie sind an sich besser diversifiziert als Euro-Anlagen; das sieht man, wenn man anschaut, wie der Korb zusammengesetzt ist.

Jetzt zur entscheidenden Frage: Es sind 25 der ursprünglichen 26 Länder, die diese NKV unterzeichnen müssen, damit sie in Kraft treten können; bei diesen Ländern hat sich mit dieser Erhöhung auf 560 Milliarden Dollar die Quote jetzt eben etwas erhöht. Unter diesen Ländern sind nur noch wenige Länder, die noch nicht unterzeichnet haben, unter anderem die Schweiz. Andere Länder, die noch nicht ratifiziert haben, haben in Aussicht gestellt, das bis Ende Jahr oder bis im Januar zu machen. Das würde heissen, dass die Schweiz dann das letzte Land wäre, das nicht ratifiziert hätte. Das könnte zur Folge haben - ich sage nicht, dass es diese Folge hat, weil wir nicht wissen, wie die Entwicklung weitergeht -, dass der IWF diese Mittel auslösen sollte, und zwar eigentlich die Mittel, die diese 21 Staaten zur Verfügung stellen, es aber nicht tun kann, weil nicht alle 22 Länder zugestimmt haben, sodass wir damit praktisch ein Veto einlegen würden.

Ich denke, das ist nicht der richtige Weg. Man kann all diese Diskussionen, die Sie hier angesprochen haben, durchaus führen. Aber es wäre ein ganz schlechtes Zeichen für die Schweiz, wenn wir verhindern würden, dass die anderen 24 Länder ihre Mittel freigeben können, um eben in die Stabilität zu investieren, wenn das notwendig sein sollte.

Wir verlieren damit nichts; es sind Anlagen, die nicht einfach verloren sind. Es sind Währungsreserven. Wir sind seit 1982 dabei. Wir haben noch nie auch nur einen Franken verloren, weil der IWF für diese Gelder haftet und nicht das einzelne Land und weil für die Rückzahlung dieser Kredite eine Solidarbürgschaft besteht. Von daher sind das gute Anlagen. Es gibt heute wenige Anlagen, die sicherer sind.

Mir geht es vor allem um eine politische Aussage: Es kann meines Erachtens nicht sein, wenn 24 Staaten bereit sind, diese Mittel falls nötig zur Verfügung zu stellen, dass wir als 25. Land, das notwendig ist, damit das erfolgen kann, Nein sagen oder nicht so weit sind. Dann kann man diese Mittel bis im März, bis wir sie im Parlament behandelt haben, einfach nicht auslösen. Das möchte ich nicht. Ich möchte Sie wirklich um die Ratifikation bitten. Die Fragen, die Sie zu Recht stellen - "Wie weiter?", "Was sind die Grundmittel des IWF?", "Wie wollen wir weitergehen?" -, muss man à fond diskutieren, aber nicht an diesem Ort; das ist der falsche Ort. Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt zuzustimmen und die Ratifikation vorzunehmen.

Wir haben den Nationalrat auch gebeten, das zu tun. Er hat das für die Frühjahrssession, für März 2011 vorgesehen. Möglicherweise sind wir dann einfach etwas spät. Ich bin in die APK des Nationalrates gegangen und dann auch ins Büro des Nationalrates. Denn der Bundesrat möchte sich nicht im Nachhinein sagen lassen, er habe nicht offen kommuniziert und informiert. Wenn wir - es muss nicht sein - im Januar mit dieser Situation konfrontiert werden, dann möchte ich niemanden hören, der sagt: "Man hat das ja gewusst; warum habt ihr das nicht gemacht?"

Ich bitte Sie, jetzt Ja zu sagen und die andere Diskussion dann im nächsten Jahr wirklich zu führen.