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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2010-12-14

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Hier geht es nicht um das Filetstück, das haben wir schon vor einer guten Stunde behandelt. Es geht aber doch um ein sehr wichtiges Element. Ich bin sehr froh, dass Herr Büttiker in seinem Votum auf die Wichtigkeit dieser drei Absätze hingewiesen hat. Die Pensionskassen sind die wichtigsten Eigentümer des Volksvermögens. Deshalb ist es wichtig, dass die Aktionärsrechte von ihnen in einer transparenten Weise wahrgenommen werden. Wir haben gehört, dass sie gehalten sind, ihre Aktionärsstimmrechte auszuüben, dass sie aber nicht bestraft werden, wenn sie es nicht tun.

Die drei Absätze, die wir in der Kommission bearbeitet haben, sind logisch und in sich geschlossen. Es war uns bewusst, dass wir bei Absatz 2 mit der Forderung, dass die Ausübung von Stimmrechten durch die Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Destinatäre zu erfolgen hat, ein weites Feld öffnen: Wer sind die Destinatäre? Welches sind ihre Interessen? Der Kommission war klar, dass die Destinatäre sehr unterschiedliche Interessen haben und dass es hier darum geht, eine Güterabwägung vorzunehmen. Absatz 3 verlangt, dass die Vorsorgeeinrichtungen offenlegen, wie sie gestimmt haben. Sie müssen also Transparenz über ihre Stimmabgabe schaffen. Bevor sie überhaupt eine Stimme abgeben können, müssen sie eine Abwägung der verschiedenen Interessen vornehmen, sonst können sie ihr Stimmrecht gar nicht wahrnehmen. Sie kommen in einen Notstand, wenn sie transparent machen müssen, wie sie gestimmt haben, falls sie nicht gleichzeitig darlegen können, welche der verschiedenen Interessen in der Güterabwägung letztendlich obsiegt haben.

Diese drei Absätze haben in sich eine Logik, wie man zu einer Entscheidungsfindung kommt. Es war nie die Meinung der Kommission, dass in irgendeiner Form Umfragen gemacht werden müssen, sondern es geht mehr um einen deklamatorischen Wert - um nicht mehr und um nicht weniger.

Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Initiative Minder dieses Anliegen auch enthält. Es ist nicht so, dass keine politische Diskussion mehr stattfinden wird, wenn wir hier diesen Punkt streichen. Die Initiative Minder enthält ebenfalls explizit die Forderung, dass die Interessen der Destinatäre wahrgenommen werden müssen. Wir müssen darauf eine politische Antwort finden. Ich befürchte, dass man uns, wenn wir dieses Anliegen nicht oder nur in deklamatorischer Art und Weise aufnehmen - das sage ich zuhanden der Materialien auch klar -, in einem Abstimmungskampf genau diesen Punkt vorwerfen und sagen wird: Die Pensionskassen müssen ja nicht einmal die Interessen der Destinatäre wahrnehmen; da können Partikularinteressen von gewissen Pensionskassenführern oder irgendwelche Managementinteressen zu einer bestimmten Stimmabgabe führen.

Ich habe schon am Anfang gesagt, dass die Pensionskassen unser Volksvermögen zu einem grossen Teil in ihren Händen haben. Uns geht es deshalb darum aufzuzeigen, dass die Pensionskassen Transparenz schaffen müssen, dass sie sagen müssen, wie sie gestimmt haben. Wenn sie schon sagen müssen, wie sie gestimmt haben, dann sollen sie auch kurz darlegen können, mit welchen Überlegungen sie sich zu ihrer Stimmabgabe entschieden haben.

Die Minderheit unserer Kommission ist gross - der Kommissionspräsident hat es gesagt -; es war ein knapper Entscheid. Die Kommission war ursprünglich der Meinung, dass Absatz 2 dazugehört. Der Bundesrat hat dargelegt, warum er der Meinung ist, dass wir Absatz 2 streichen sollten. Die Minderheit möchte Ihnen beliebt machen, wieder auf das ursprüngliche Konzept der Kommission zurückzukommen.

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