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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich jetzt zu Absatz 1. Es ist so, wie es der Kommissionssprecher ausgeführt hat: Es handelt sich hier um eine Stimmpflicht. Dem ist so, das steht auch in den Materialien, also im Bericht der Kommission. Es ist aber keine explizite Sanktion vorgesehen, wenn diese Stimmpflicht nicht wahrgenommen wird. Hingegen kann man natürlich davon ausgehen, dass eine Nichtwahrnehmung auch einer Sorgfaltspflichtverletzung gleichkommen und diese auch zu einer Haftung der Organe führen kann - das muss man schon sagen. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, hier eine explizite Sanktion zu formulieren, aber wenn diese Pflicht eben nicht wahrgenommen wird, kann das auch Folgen haben.

Jetzt kann ich vielleicht zur Beruhigung der Gemüter doch darauf hinweisen, dass der Schweizerische Pensionskassenverband die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Pensionskassen explizit unterstützt und diese auch ermuntert, ihre Aktionärsrechte aktiv wahrzunehmen. Was Ihre Kommission hier vorschlägt, ist eigentlich genau das, was auch der Pensionskassenverband will. Er ermuntert die Pensionskassen, ihre Aktionärsrechte wahrzunehmen; hier ist es jetzt vorgeschrieben. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Da man sich vertreten lassen kann, ist es nicht so, dass man zu jeder Generalversammlung persönlich hingehen muss; man kann das übergeben. Es ist aber eine Tatsache, dass man sich innerhalb der Pensionskasse natürlich Gedanken machen muss.

Bei Absatz 2 - darauf kommen wir ja noch zu sprechen - wird dann auch die Frage sein, wer die Destinatäre sind, für wen sich die Pensionskasse einsetzt, wie sie ihre Stimmrechte wahrnimmt. Ich glaube, diese Diskussion steht, auch ganz im Sinne der bisherigen Diskussionen, im Zusammenhang mit der Verantwortung und der Möglichkeiten der Einflussnahme von Pensionskassen.

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