Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Bei diesem Streichungsantrag geht es um eine Frage, die natürlich auch zum Kerngehalt der Abzocker-Initiative gehört - Stichworte sind Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Diese standen natürlich im Brennpunkt der Diskussionen. Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass wir uns sowohl an der Initiative als auch am direkten Gegenvorschlag orientiert haben, als wir die parlamentarische Initiative aufgegleist haben und zum Schluss gekommen sind, dass wir hier im Kern eine Regelung treffen müssen. Es stellte sich einfach die Frage, ob wir, wie die Initiative, konsequent sein sollen; die Initiative sagt ja konsequent: keine Abgangsentschädigungen oder andere Entschädigungen, keine Vergütungen im Voraus. Wir sind zum Schluss gekommen, dass das keine praxistaugliche Lösung ist; es muss auch Möglichkeiten geben, davon abzuweichen, wenn es im Interesse der Gesellschaft liegt. Wir haben solche Fälle auch diskutiert, ich hole jetzt nicht weiter aus. Deshalb haben wir entschieden, dass solche Vergütungen im Grundsatz nicht zulässig sind - wir haben sie in Artikel 731m, "Unzulässige Vergütungen", aufgelistet -; wir wollen aber die Möglichkeit schaffen, dass die Generalversammlung Ausnahmen beschliessen und statuieren kann.
Kollege Hess weist darauf hin, dass das zu rigoros sei, und darauf muss ich ihm einfach antworten: Wir versuchen hier ja, im Rahmen einer Aktienrechtsrevision, sprich auf der Basis eines indirekten Gegenvorschlages, eine Alternative zu dieser Initiative zu schaffen. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Die Kommission ist entschieden der Auffassung, dass wir auf eine Lösung, wie wir sie jetzt mit Artikel 731m beantragen, nicht verzichten können, weil sonst der indirekte Gegenvorschlag gegenüber der Initiative nicht als zugkräftiger Gegenvorschlag beurteilt werden wird.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen Ablehnung des Antrages Hess.