Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Der Antrag Germann betrifft Artikel 710 Absatz 1. Weshalb sage ich das? Er betrifft ausschliesslich die börsenkotierten Unternehmen - nur die börsenkotierten! Ich halte fest: Gemäss Absatz 2 von Artikel 710 ändert sich bei den übrigen Gesellschaften nichts in Bezug auf die Wahl des Verwaltungsrates.
Wir sind also jetzt bei den börsenkotierten Unternehmen. Da sollte man nicht mit der Ausnahme beginnen, sondern mit dem Grundsatz. Der Antrag der Kommission sagt ganz klar, [PAGE 1247] dass in börsenkotierten Unternehmen die Wahl des Verwaltungsrates jährlich stattzufinden hat. Das steht hier im Gesetz. Die Frage ist jetzt nur, ob wir das apodiktisch im Gesetz regeln sollen oder ob wir sagen sollen: Wir können einer börsenkotierten Gesellschaft das Recht einräumen, hier eine andere Lösung zu treffen. Kollege Germann, damit schalten wir gerade die Aktionäre nicht aus. Es sind wiederum die Aktionäre, die über diese Frage zu entscheiden haben, weil das explizit in die Statuten aufzunehmen wäre. Wer von der gesetzlichen Regelung abweichen will, der kann das nicht einfach klammheimlich tun, sondern er muss an der Generalversammlung den Antrag auf eine entsprechende Statutenrevision stellen. Deshalb finde ich es nicht richtig, wenn man jetzt einen Gegensatz zwischen der Abzocker-Initiative und unserer Fassung bildet. Wir entsprechen der Abzocker-Initiative; aber nicht nur ich, sondern auch andere haben beim Eintreten gesagt, dass wir da eine Abwägung vorgenommen haben, ob wir gewisse Dinge nicht etwas liberaler ausgestalten wollen. Das hier ist eine derartige Bestimmung.
Eine letzte Bemerkung: Wenn Sie die berühmte Synopse zur Hand nehmen, die ich Ihnen ans Herz gelegt habe, dann sehen Sie, dass es dort unter Ziffer 4 heisst: "Die Generalversammlung wählt jährlich einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrats." Sie sehen weiter, dass der direkte Gegenentwurf des Nationalrates mit der Fassung, die wir Ihnen unterbreiten, identisch ist. Es heisst in der Synopse: "Einzelwahl: ja". Bei der jährlichen Wiederwahl soll aber aufgrund der Statuten eine Ausnahme möglich sein.
Wenn wir diese Lösung treffen, haben wir eine wohlausgewogene Lösung. Aus meiner Sicht könnte man dann nicht hingehen und sagen: Weil ihr diese Lösung getroffen habt, die noch eine dispositive Komponente hat, lehnen wir den indirekten Gegenvorschlag ab. Das würde ich nicht verstehen.
Ich bin also der Meinung, wir sollten den Antrag Germann ablehnen; wir haben uns das in der Kommission auch eingehend überlegt.