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Germann Hannes · Ständerat · 2010-12-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen den Vortrag, dass sich der Verwaltungsrat der jährlichen Wiederwahl zu stellen hat. Die Kommission hat in dieser Frage ja auch etwas Entgegenkommen gezeigt. Immerhin soll das der Standard sein. Der Versammlung soll aber Gelegenheit gegeben werden, allenfalls auch eine längere Amtsdauer vorzusehen.

Warum beantrage ich hier, Klarheit zu schaffen, für Klarheit zu sorgen? Die jährliche Wiederwahl des Verwaltungsrates ist ein ganz zentrales Element der Initiative von Thomas Minder - ein kleiner Schritt des Entgegenkommens, der eine grosse Signalwirkung gegenüber den Initianten haben könnte. Die jährliche Wiederwahl stärkt meines Erachtens auch die Aktionäre. Es ist ein glaubwürdiges System, und ich muss denjenigen widersprechen, die sagen, da würde dann kurzfristiges Denken gefördert. Das liest man verschiedentlich auch in der Literatur. Ich teile diese Meinung überhaupt nicht. Ich sage Ihnen auch, warum. Ich bin Präsident einer gemeinnützigen Stiftung für eine Behinderteninstitution - Jahressalär: null; Spesenentschädigung pro Jahr: null. Trotzdem lassen wir den Stiftungsrat jährlich wiederwählen, das ist so in den Bestimmungen der Statuten drin. Das ist überhaupt kein Problem, und ich würde mir als Verwaltungsrat nicht unterstellen lassen, ich verfolgte deswegen eben nur noch kurzfristige Ziele. Ich glaube, jeder, der ein solches Mandat hat, weiss, dass er am falschen Platz wäre, wenn er sich an kurzfristigen Dingen orientieren würde. Das entspricht nicht der Aufgabe eines Verwaltungsrates.

Aber der Aktionär muss die Möglichkeit haben, wenn er das Vertrauen in ein Mitglied oder in mehrere Mitglieder des Verwaltungsrates verliert, diese auch abwählen oder zumindest infrage stellen zu können. Dieses System, wonach man über Jahre hinweg ein Gremium nicht infrage stellen kann, hat meines Erachtens eben gerade auch diese Auswüchse begünstigt. Sehen Sie, da muss ich immer wieder hören, man könne das auch über die Decharge-Erteilung regeln. Es ist sicher auch ein mögliches Korrektiv, denn eine verweigerte Decharge-Erteilung ist auch eine Art von Misstrauensvotum. Man muss sich dann wirklich entscheiden: Will man ein Mitglied eines Verwaltungsrates wiederwählen, wenn man die Decharge verweigert hat? Da ist es doch ehrlicher, diese Person gleich infrage zu stellen.

Meines Erachtens wäre die jährliche Wiederwahl ein wirkungsvolles Signal, um für Masshaltung aus Sicht der Aktionäre als Eigentümer des Unternehmens zu sorgen. In den USA zeigt sich, dass das mit den elektronischen Verfahren, die man heute hat, ohne Weiteres möglich ist; da kann niemand mehr sagen, das sei eine Bürokratieübung und ziehe die Generalversammlung über Gebühr in die Länge. Das kann man als Traktandum relativ rasch und zügig abhandeln, und das geht in aller Regel dort, wo die Verwaltungsräte ihre Aufgabe gut machen, wo sie Kompensationen sprechen, die irgendwo im Rahmen des gesunden Menschenverstandes sind, zügig über die Bühne.

Ich bitte Sie darum, hier ein klares Zeichen für die jährliche Wiederwahl des Verwaltungsrates zu setzen und meinem Einzelantrag zuzustimmen.

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