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Fetz Anita · Ständerat · 2010-12-14

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und einzutreten. Der Nationalrat hat dies mit 173 zu 2 Stimmen beschlossen, und deshalb, Herr Präsident, ist auch die Differenz so gross.

Grundsätzlich herrscht Einigkeit, dass wir in der Schweiz diese grausamen internationalen Schlachttiertransporte nicht wollen. Die Differenz besteht in der Frage, ob das Verbot in der geltenden Verordnung oder im Gesetz verankert werden soll. Der Kommissionspräsident, der den Stichentscheid für den Antrag auf Nichteintreten gegeben hat, nennt zwei Gründe für die kleine Mehrheit: Die Verordnung genüge und sei EU-kompatibel. Das ist nicht richtig. Der Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz besteht darin, dass in der Verordnung eben nur die Klauentiere genannt sind, während das Gesetz für alle Tiere gilt.

Die heutige Verordnungsregel entspricht wörtlich der alten Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten, die tierseuchenpolizeilich begründet war. Sie galt nur für die seuchengefährdeten Tierarten, das sind eben die Klauentiere, also Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe. Sie galt nicht für Pferde, Esel, Geflügel oder andere Schlachttiere. Die Verordnung wurde im Zuge der Beratungen zum Landwirtschaftsabkommen aufgehoben. Eine Wiederaufnahme ihrer Bestimmungen durch das Hintertürchen Tierschutzverordnung widerspricht dem Landwirtschaftsabkommen. Die EU wird das Argument Tierschutz richtigerweise als vorgeschoben erkennen, eine Verletzung des Landwirtschaftsabkommens geltend machen und eventuell die Streichung verlangen. Das Tierschutzgesetz hingegen gilt für alle Tiere, deshalb wollen wir das ja auf Gesetzesebene festhalten. In keinem Abkommen mit der EU wird der Tierschutz auch nur ansatzweise behandelt, hier sind die Vertragsparteien frei. Das ist der grosse Unterschied.

Deshalb bitte ich Sie, der starken Minderheit zuzustimmen und einzutreten, so wie das übrigens der Schweizerische Bauernverband, Gallo Suisse, Suisseporcs, der Schweizerische Tierschutz und viele andere Organisationen auch verlangen.