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Maissen Theo · Ständerat · 2010-12-14

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Unser Rat beschäftigt sich nun zum zweiten Mal mit diesem Geschäft. Am [PAGE 1240] 29. September dieses Jahres haben wir Nichteintreten auf dieses Geschäft beschlossen. Der Nationalrat hat am 6. Dezember beschlossen, an seinem Eintretensentscheid festzuhalten. Die WBK Ihres Rates hat am letzten Donnerstag Festhalten, also Nichteintreten, beantragt; der Entscheid ist allerdings mit 5 zu 5 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten erfolgt.

Zur rechtlichen Ausgangslage: Die Durchfuhr von Tieren ist heute in Artikel 175 der Tierschutzverordnung geregelt. Der Text lautet wie folgt: "Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz durchgeführt werden." Der Beschluss des Nationalrates sieht folgende Formulierung für einen neuen Artikel 15a im Tierschutzgesetz vor: "Tiere, welche zur Schlachtung bestimmt sind, dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz geführt werden."

Der materielle Unterschied ist also folgender: Bei der Verordnung ist es so, dass Tiere der Gattungen Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, also die sogenannten Klauentiere, für sämtliche Nutzungen betroffen sind; es betrifft also sowohl Schlachttiere wie auch andere Nutztiere. Für diese besteht in der Tierschutzverordnung bereits ein Strassentransitverbot. Der Beschluss des Nationalrates hingegen sieht ein Strassentransitverbot für Tiere sämtlicher Gattungen vor, allerdings nur für Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind. Faktisch heisst das, der Beschluss des Nationalrates hätte in rechtlicher Hinsicht eine Lockerung des Strassentransitverbotes zur Folge, indem Tiere, die nicht für die Schlachtung bestimmt sind, auf der Strasse durch die Schweiz transportiert werden dürften. Aus der Sicht des Tierschutzes ist dies also ein Rückschritt für die Klauentiere. Hingegen gilt das Strassentransitverbot gemäss dem nationalrätlichen Beschluss auch für Pferde und Geflügel, soweit sie zur Schlachtung bestimmt sind.

Wir müssen nun die reale Situation betrachten: Gemäss Auskunft der Verwaltung gibt es heute praktisch keine Schlachttiertransporte durch die Schweiz, was Pferde und Geflügel betrifft. Das bedeutet, in der Realität gilt heute mit den geltenden Regelungen der Tierschutzverordnung praktisch ein absolutes Strassentransitverbot, indem keine Schlachttiertransporte durch die Schweiz stattfinden. Falls es in Zukunft trotzdem noch Probleme mit der Durchfuhr von zur Schlachtung bestimmten Pferden und Geflügel gäbe, so könnte man die Verordnung entsprechend anpassen. Das heisst also, sachlich gesehen ist das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit den geltenden rechtlichen Regelungen erfüllt. Die heutigen Vorschriften sind bezüglich der Klauentiere sogar umfassender als die Forderung der parlamentarischen Initiative, indem alle Tiere einem Strassentransitverbot unterliegen, nicht nur die Schlachttiere. Die abgeschwächte Teilregelung neu auf Gesetzesstufe wäre aus Sicht des Tierschutzes folglich als Rückschritt zu bezeichnen.

Es würde auch einen Rückschritt bezüglich der Prävention gegen Seuchen bedeuten. Sie haben gestern in Ihren Fächern einen Brief des Schweizerischen Bauernverbandes gefunden, der uns auch empfiehlt, dem Nationalrat zu folgen. Er weist vor allem auf die mögliche Seuchengefahr hin; das ist auch verständlich. Nun ist sich offenbar der Schweizerische Bauernverband gar nicht bewusst, dass die heutigen Regelungen auch im Hinblick auf die mögliche Einschleppung von Seuchen strenger als die vorgesehene Regelung des Nationalrates sind. Es ist bezüglich der Tierseuchen zudem zu beachten, dass diese auch mit dem Luftverkehr eingeschleppt werden können.

Welche möglichen Probleme hätten wir mit der Regelung auf Gesetzesstufe? Wir wurden von der Verwaltung immer wieder auf das Verhältnis zur EU hingewiesen. Wenn wir nun auf Gesetzesstufe diese Teilregelung, diese abgeschwächte Regelung einführen würden, bestünde die Gefahr, dass wir hier eine Diskussion zwischen der Schweiz und der EU hochfahren, die sich letztlich in der Sache kontraproduktiv auswirken könnte.

Ich möchte noch einen Hinweis betreffend die sechs Standesinitiativen machen, die uns in dieser Sache vorgelegen haben. Die sechs Standesinitiativen lauten gleich und beziehen sich auf Schlachtviehtransporte durch die Schweiz. Ich denke, weil es sechs gleichlautende Standesinitiativen sind, kann man davon ausgehen, dass es sich hier um eine konzertierte Aktion handelt. Bei allem Respekt vor Standesinitiativen drängt sich doch die Frage auf, ob die kantonalen Parlamente ihre Beschlüsse wirklich in Kenntnis der bereits geltenden Regelungen gefasst haben. Insgesamt ist es so, dass die Anliegen der Standesinitiativen in der Sache erfüllt sind, sodass uns auch nicht der Vorwurf gemacht werden kann, wir gingen mit den Standesinitiativen nicht angemessen und respektvoll um.

Die Schlussfolgerung ist also die: Wir handeln, materiell gesehen, nicht im Interesse des Tierschutzes und auch nicht im Interesse der Seuchenprävention, wenn wir dem Beschluss des Nationalrates zustimmen.

Deshalb beantrage ich namens der allerdings eben knappen Kommissionsmehrheit, am Beschluss auf Nichteintreten festzuhalten.