preparatory:AB 115158
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Ich möchte ganz gerne eine Bemerkung anfügen. Der Antrag der Minderheit Stähelin ist zwar zurückgezogen worden, aber Herr Stähelin hat hier einige Äusserungen gemacht, die ich so nicht stehenlassen will, und deshalb gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu Absatz 2.
Herr Stähelin, wir sprechen nicht zum ersten Mal über den Risikoausgleich. Wir entschieden uns ja nach langen und ausführlich geführten Diskussionen zur Spitalfinanzierung, dass wir den Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim in den Risikoausgleich aufnehmen. Wir taten dies sehr bewusst, weil wir der Meinung waren, dass es wichtig sei, den Risikoausgleich zu verfeinern. Weshalb wir so entschieden haben, wissen Sie ganz genau: Weil immer mehr Billigkassen entstanden sind, die Versicherte nicht vorab über die Qualität an sich gebunden haben, sondern vor allem das Ziel verfolgt haben, junge Leute in die Kasse aufzunehmen, weil diese kaum ein Risiko darstellen.
Bereits damals habe ich den Antrag gestellt, wonach der Indikator auch einen gewissen Morbiditätsfaktor enthalten soll. Damals nahmen wir Abstand davon, weil es um die Spitalfinanzierung ging. Hier aber geht es nicht mehr um die Spitalfinanzierung, sondern um die ambulanten Leistungen. Deshalb ist es wichtig, nun den Risikoausgleich mit dem Morbiditätsfaktor zu verfeinern, denn vor allem Ärzte, die in ihren Praxen Chronischkranke behandeln, haben ansonsten das Nachsehen - das wissen Sie. Deswegen brauchen wir trotz der integrierten Versorgung und den Verbesserungen, die daraus entstehen, eben einen zusätzlichen Ausgleich über einen Morbiditätsfaktor.
Weshalb überlassen wir die Entscheide nun dem Bundesrat? Sie haben selber angeführt, es gebe verschiedene Möglichkeiten, wie die Morbidität abgebildet werden kann. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat das zusammen mit den Spezialisten ausloten und dann entsprechend entscheiden soll. Wir waren uns dabei bewusst, was wir tun.
Sie haben noch erwähnt, in der Kommission sei ein Trennungsantrag vorgelegen. Das stimmt, den hatte ich der Kommission unterbreitet. Aber ich tat das nicht, um den Risikoausgleich in dieser Vorlage zu verhindern. Dieser wird mittlerweile von allen unterstützt, von den Leistungserbringern, die am Anfang nicht dabei waren, von den Spitälern, von H plus usw. Man könnte sich vorstellen, durch eine Trennung der Vorlage einmal den Risikoausgleich ins Trockene zu bringen und anschliessend in einer zweiten Vorlage über die integrierte Versorgung zu entscheiden. Die Mehrheit der Kommission war aber der Meinung, dies sei nicht richtig. Deswegen empfehle ich Ihnen wärmstens, hier dem Nationalrat zu folgen.
Ich habe jetzt etwas lange gesprochen, aber nach dem Votum von Herrn Stähelin waren diese Erläuterungen notwendig.