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preparatory:AB 115208

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Zwischen dem integrierten Versorgungsnetz - es trifft zu, was Herr Bundesrat Burkhalter gesagt hat: Wir müssen ab sofort von integrierter Versorgung und nicht mehr von Managed Care sprechen - und dem Krankenversicherer werden Einzelheiten der Zusammenarbeit, des Datenaustauschs, der Qualitätssicherung und der Leistungsvergütung in einem Vertrag ausgehandelt.

Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass Vereinbarungen zwischen den integrierten Netzwerken und den Versicherern den OKP-Bereich abdecken. Die Verträge bedürfen keiner behördlichen Genehmigung. Im Falle von unzulässigen Wettbewerbsabreden kann bei der Weko die Eröffnung einer Untersuchung beantragt werden. Es soll gemäss der Mehrheit den Netzen überlassen werden, ob über Leistungsvereinbarungen Leistungen, die über die Pflichtleistungen hinausgehen, angeboten werden. Mit anderen Worten: Es soll den Anbietern der Netze überlassen werden, mit zusätzlichen Leistungen wie zum Beispiel Komplementärmedizin, sofern sie nicht so oder so wieder in die OKP Eingang findet, oder über andere Leistungen die Netze attraktiver zu gestalten. Die Netze übernehmen aber dann gemäss Absatz 4 auch einen Teil der finanziellen Verantwortung. Das Angebot kann auch nur gemacht werden, wenn es von den Versicherern vertraglich akzeptiert worden ist. Wer hingegen zusätzliche Leistungen, zum Beispiel ein Einzelzimmer in einem Spital oder sonstige Zusatzleistungen, in Anspruch nehmen will, muss dies nach wie vor über eine Zusatzversicherung abdecken.

In der Kommission wurde gewünscht, dass man das zu Protokoll gibt, weil offensichtlich Unsicherheiten darüber bestehen, ob Zusatzversicherungen überhaupt noch abgeschlossen werden müssen, wenn man in diesen Netzen versichert ist. Dem ist so. Wer spezielle Leistungen wie zum Beispiel ein Einzelzimmer oder sonstige Leistungen beanspruchen will, muss dies über die Zusatzversicherung tun.