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Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-12-15

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Die vom Kanton Basel-Stadt eingereichte Standesinitiative verlangt, eine Anpassung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) dahingehend vorzunehmen, dass Nachzahlungen im Rahmen von Abrechnungen für Mietnebenkosten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Ausgaben anerkannt werden. Zudem sollen im gleichen Gesetz die Höchstwerte für die Mietkosten stärker nach der Haushaltgrösse differenziert werden und mindestens ein weiterer Höchstansatz für Mehrpersonenhaushalte festgelegt werden.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2010 die Vertreter des Kantons Basel-Stadt angehört und sich die Inhalte der Initiative und deren Hintergründe darlegen lassen. Dabei stellte sich heraus, dass das Hauptanliegen in der Anpassung des Grenzwertes der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte besteht. Begründet wurde zudem, dass man neben den Mietkosten nur die Akontozahlungen angerechnet erhält, diese dann aber bei einer definitiven Abrechnung allenfalls nicht ausreichen.

Die Kommission zieht in Erwägung, dass der Anteil der Ergänzungsleistungsbezüger in Mehrpersonenhaushalten sehr gering ist. Am ehesten trifft der angenommene Umstand noch auf Bezüger von IV-Leistungen zu. Zudem betrifft er primär Bewohner von städtischen Gebieten und rechtfertigt eine generelle Gesetzesanpassung mit Auswirkungen auf die ganze Schweiz nicht. Es besteht für die Kantone zudem die Möglichkeit, eigene Lösungen zu schaffen, wie dies Artikel 2 Absatz 2 des Ergänzungsleistungsgesetzes vorsieht. Auf diese Weise könnte dem regionalen Wohnungsmarkt in geeigneter Form Rechnung getragen werden. Bei Nachfragen der Kommission wurde zudem festgestellt, dass seitens der Vertreter des Kantons Basel-Stadt nur mit Schwierigkeiten konkrete Beispiele solcher Problemfälle vorgebracht werden konnten.

Seitens der Verwaltung wurde festgehalten, dass im Moment keine Absichten zur Anpassung der Nebenkostenregelung im ELG bestehen. Der Bundesrat hätte ausserdem die Kompetenz, die entsprechenden Beiträge von sich aus anzupassen, was im Rahmen einer nächsten Revision des ELG wieder in Betracht gezogen werden könnte.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf eine generelle Revision des ELG, basierend auf dieser Standesinitiative und den hier vorgebrachten Spezialfällen, zu verzichten und der Standesinitiative keine Folge zu geben.