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Brändli Christoffel · Ständerat · 2010-12-16

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16

Wortprotokoll

Unsere Kommission beantragt Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten und vorläufig auf eine Regulierung zu verzichten. Eine Minderheit möchte gemäss Vorschlag des Bundesrates Artikel 65 in das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen einfügen; der Antrag wird nachher begründet.

Das Vorhaben geht auf die Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 zurück, die 2007 eingereicht wurde, damals unter ganz besonderen Verhältnissen. Insbesondere die Cablecom nutzte ihre Monopolsituation aus und erzielte erhebliche Gewinne aus der Bindung an ihre Set-Top-Boxen. Aufgrund der damaligen Situation stimmte der Ständerat, entgegen dem Antrag des Bundesrates, der Motion zu. In der Folge kam es zu mehreren Debatten im Parlament. Schlussendlich wurde die von der KVF-NR abgeänderte Motion Mitte 2009 angenommen. Gestützt auf diese Motion legt der Bundesrat uns einen Entwurf zur Ergänzung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vor. Dabei beschränkt sich der Bundesrat auf eine Kompetenznorm und formuliert diese als Kann-Bestimmung.

Nun, warum diese Zurückhaltung? Seit 2007 hat sich an der Situation auf dem Digitalmarkt einiges verändert. Der Grossteil der Nutzerinnen und Nutzer, es sind 45 Prozent, bezieht [PAGE 1322] seine Signale zwar immer noch über das Kabel. 28 Prozent beziehen es über Satelliten. Mit der Markteinführung von IPTV durch die Swisscom im Jahre 2006 und mit dem gesamtschweizerischen Abschluss der digitalen Migration im Bereich des terrestrisch über Antenne verbreiteten Fernsehens hat sich das Bild aber wesentlich verändert. In dieser Marktabbildung nicht berücksichtigt sind diverse Anbieterinnen wie Nello, Zattoo oder Wilmaa, die digitales Fernsehen über das Internet anbieten.

Das digitale Fernsehen hat sich in letzter Zeit in der Schweiz eindeutig in Richtung mehr Markt entwickelt. Der Systemwettbewerb wird sich mit den im Aufbau begriffenen Glasfasernetzen weiterentwickeln. Zum Wettbewerb beitragen werden auch die neuen Internetportale wie Apple TV, Google TV, Swiss TV, DVD Fly und andere, die allerdings alle mit proprietären Set-Top-Boxen operieren. Ferner werden die TV-Plattformen und die neuen internetfähigen Hybrid-TV-Geräte die angestammten Netz-TV-Anbieter ganz erheblich konkurrenzieren. Wie der Bundesrat am 6. Dezember 2010, also letzte Woche, in der Antwort zur Frage 10.5514 in der Fragestunde des Nationalrates ausführte, geht auch er davon aus, dass sich durch diese Entwicklung für die Konsumentinnen und Konsumenten erfreuliche neue Wahlmöglichkeiten ergeben.

Nun wäre es allerdings falsch zu behaupten, wir hätten in diesem Bereich bereits einen idealen Markt. Hingegen ist wohl die Feststellung richtig, dass in den letzten Jahren, wahrscheinlich auch auf Druck des erwähnten Vorstosses, grosse Schritte in Richtung mehr Markt gemacht worden sind. Zudem deutet alles darauf hin, dass diese Entwicklung weitergeht. Aus dieser Sicht sind Eingriffe durch Regulierungen heute sehr fragwürdig; dies umso mehr, als für den Gebrauch der Übertragungstechnologie von Swisscom und andern TV-Signal-Anbietern auf Telefon- und Glasfasernetzen zwingend eine proprietäre Set-Top-Box vorausgesetzt ist. Für diese Gruppe müsste im Falle einer Regulierung zumindest eine zeitlich beschränkte Ausnahmeregelung gemacht werden, was zu weiteren Verzerrungen führen würde. Auch in Bezug auf die vieldiskutierte neue Anwendung des CIplus-Standards gegenüber dem bisherigen CI-Standard ist die weitere Entwicklung unklar. Man wird die Entwicklung im Auge behalten müssen. Heute über eine Regulierung diese Technologien zu kanalisieren, scheint praktisch unmöglich zu sein.

Es kann festgehalten werden, dass die Entwicklung auf dem Markt in die richtige Richtung geht. Die Diskussion in der Kommission, die nach ausführlichen Hearings stattfand, hat deutlich gemacht, dass aufgrund der neuen Situation eine Regulierung nicht zwingend nötig ist. Im Gegenteil, die Gefahr einer Fehlregulierung ist relativ gross. Zudem sind die Probleme mit der Verschlüsselung und mit den Preisen für die Konsumenten heute weitgehend gelöst.

Es geht heute also nur um die Frage, ob eine Regulierung auf Vorrat gemacht werden soll oder nicht. Hier kann man in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein. In Anbetracht der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich ist die Kommission, ich habe es erwähnt, mit 10 zu 3 Stimmen der Meinung, dass sich eine Regulierung heute nicht aufdrängt und auf die Vorlage deshalb nicht eingetreten werden soll, dies nach dem Motto "Im Zweifel keine neue Gesetzgebung". Selbstverständlich wird die weitere Entwicklung genau zu beobachten sein, und je nach Entwicklung wird auf den Entscheid zurückzukommen sein. Sollten sich die Befürchtungen der Minderheit bestätigen, wofür heute aber keine Anhaltspunkte bestehen, müsste dannzumal auch eine materielle Diskussion über einen allfälligen Regulierungsbedarf stattfinden. Wenn Sie heute der Mehrheit folgen, liegt dies im Bedarfsfall in Ihrer Hand. Wenn Sie hingegen der Minderheit folgen, geben Sie dem Bundesrat praktisch eine Blankovollmacht für die Regulierung in diesem Bereich. Das scheint der Kommission nicht der richtige Weg zu sein; dies führt nicht zur Klärung, sondern nur zu Unsicherheiten.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und vorläufig auf eine gesetzgeberische Tätigkeit zu verzichten.