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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-16

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16

Wortprotokoll

Ich gestatte mir, kurz zu sagen, worum es beim neuen Artikel 731n geht, bevor die Minderheit ihren Antrag begründet. Es geht um die Regelung der "sehr hohen Vergütungen". Es herrscht im Grundsatz Konsens darüber, dass die sehr hohen Vergütungen hier geregelt werden sollen, dass man Schranken festsetzt usw. Wie sie steuerlich behandelt werden, ist eine andere Frage, die wir später regeln werden. Hier geht es um die Umschreibung der Frage: Was sind sehr hohe Vergütungen? Der Bundesrat definiert die sehr hohen Vergütungen in der folgenden Weise: Als eine sehr hohe Vergütung wird derjenige Teil der Vergütung angesehen, welcher 3 Millionen Franken übersteigt. Nur der Anteil, der diese Grenze übersteigt, soll von der vom Bundesrat vorgeschlagenen Spezialregelung erfasst werden.

Sie sehen, dass es zu Absatz 1, der den Grundsatz festhält, einen Minderheitsantrag gibt, der nicht die Schwelle, sondern die Ausformulierung betrifft.

In Absatz 2 wird festgehalten, wann solche hohen Vergütungen von vornherein unzulässig sind - von vornherein! Sie sind es dann, wenn ein Jahresverlust ausgewiesen wird usw. Das können Sie selber nachlesen.

Dann kommt Absatz 3, der ein Ausstiegsszenario enthält. Es kann Fälle geben, bei denen nach Absatz 2 eine sehr hohe Vergütung ausgeschlossen wäre. Dann kann in Abweichung von Absatz 2 gemäss der Regelung von Absatz 3 trotzdem eine sehr hohe Vergütung ausgerichtet werden; Sie sehen dort die Kriterien. Ich erinnere an die erste Bestimmung: Die Anwendung dieser Regelung bedarf eines qualifizierten Mehrs der Generalversammlung.

Wir haben dann Absatz 4, der besagt, dass das Vergütungsreglement noch strengere Bestimmungen - also Bestimmungen, die die Latte noch höher legen als das Gesetz - enthalten kann.

Gemäss Absatz 4bis hat die Generalversammlung jährlich zu beschliessen. Auch hier liegt ein Minderheitsantrag vor.

Zu Absatz 5 habe ich keine Bemerkungen.

Sie haben jetzt eine kurze Übersicht über diese neue Bestimmung erhalten, welche das Herzstück der Regelung betreffend die sehr hohen Vergütungen beinhaltet. Es geht nicht um die Konsequenzen - das ist etwas anderes -, sondern es geht um die Definition und wie damit umzugehen ist.