Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-16
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Eine ganz kurze Replik: Die Generalversammlung hat in der Beschlussfassung über das Vergütungsreglement das Mitwirkungsrecht, um beispielsweise festzulegen, unter welchen Bedingungen gewisse Spezialzahlungen getätigt werden können. Gehen wir mal, damit wir nicht nur über das Patentrecht reden, von einer anderen Erfindung aus, die nicht als Eigentum gilt. Es wird eine Bedingung gestellt: Wenn du ein bestimmtes Ziel erreichst, bekommst du einen gewissen Betrag. Das ist ein bedingter Vertrag, weil die Bedingung darin besteht, dass die Generalversammlung zustimmt.
Es geht hier nicht darum, ob man mit einer gewissen Plausibilität sagt, die Generalversammlung werde dann schon zustimmen. Es geht darum, ob derjenige, der einen solchen Vertrag unterzeichnet, sich sicher fühlt, dass die Generalversammlung es tatsächlich tut. Wer einigermassen intelligent ist, weiss, dass er sich nicht auf etwas Unbestimmtes verlassen kann. Nochmals: Sie können auf dem Arbeitsmarkt keine unbedingten Verträge mehr abschliessen, wenn diese Bestimmung besteht. Das ist für die Schweiz nicht gut.