Graber Konrad · Ständerat · 2010-12-16
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Ich würde Herrn Jenny eigentlich empfehlen, seine Kraft vor allem für die Bekämpfung der Initiative einzusetzen und nicht gegen den Gegenvorschlag, der diese Initiative bekämpft. Unsere Meinungen teilen sich bei der Initiative: Da sehe ich wirtschaftsfeindliche Aspekte. Ich bin auch der Auffassung, dass dort die Entscheidungsfähigkeit der Unternehmerinnen und Unternehmer stark eingeschränkt wird - aber nicht in dieser Frage! In dieser Frage haben Sie absolut freie Hand. Als Eigner Ihrer Firma können Sie an der Generalversammlung sogar selber bestimmen, dass Sie sich mehr als 3 Millionen zuspielen wollen! Das braucht nicht einmal einen einstimmigen Beschluss der Generalversammlung. Sie sind weiterhin absolut Herr Ihrer Gesellschaft; Sie können sich auch 10 Millionen zuspielen, das ist überhaupt kein Problem. Das Problem ist eher bei den Publikumsgesellschaften, wo ein breites Aktionariat da ist und man das nicht durchsetzen kann und wo ich der Auffassung bin, der Aktionär habe auch etwas zu sagen.
Es gibt in einer Gesellschaft den Faktor Arbeit, der durch Arbeitnehmende erbracht wird, und es gibt den Faktor Kapital, der durch die Kapitalgeber bereitgestellt wird. Die Aktionärinnen und Aktionäre sind die Kapitalgeber, und die haben Anspruch auf eine Dividende, die haben auch den Anspruch, in dieser Gesellschaft etwas zu sagen. Wir sind hier, mit diesem Vorschlag, absolut auf der Linie der Initiative. Die Initiative will letztlich die Möglichkeiten der Aktionäre stärken. Wir machen hier dasselbe: Die Aktionärsrechte werden hier gestärkt. Wir haben jetzt diese Limite von 3 Millionen eingesetzt und haben gesagt, Vergütungen über 3 Millionen seien nach unserem Empfinden Gewinnbezüge; die Konsequenz daraus ist, dass sie geschäftsmässig nicht als Aufwand abgesetzt werden können. Im Jahre 2007 haben gemäss Botschaft des Bundesrates 383 Personen mehr als 3 Millionen Franken erhalten. Wenn man alles zusammenzählt, sieht man: Es wurden 2,346 Milliarden Franken ausbezahlt.
Jetzt komme ich auf den Steuereffekt zu sprechen: Der Steuereffekt auf Bundesebene wird nach unseren Berechnungen etwa 100 Millionen Franken ausmachen. Diesen zusätzlichen Entschädigungen, diesen sehr hohen Vergütungen von 2,346 Milliarden Franken steht eine steuerliche Mehrbelastung der betroffenen Unternehmen von maximal 100 Millionen Franken auf Bundesebene gegenüber. Selbst da bin ich noch gesprächsbereit. Ich habe immer gesagt, es sei nicht das Ziel der Vorlage, hier mehr Steuersubstrat oder mehr Steuereinnahmen für den Bund zu generieren. Es geht darum, eine gewisse Dämpfung zu erreichen und dazu beizutragen, dass die Aktionäre sich eben auch überlegen, ob sie solche Vergütungen bezahlen wollen oder nicht. Im heutigen System sind diese Vergütungen bereits gebucht, und die Generalversammlung kriegt einen Gewinn zur Verfügung gestellt, über den sie beschliessen kann - den Gewinn, der verbleibt, nachdem die Verbuchung von solch hohen Bezügen als Personalaufwand erfolgt ist. Und hier ist dann wiederum das Aktionariat gefragt.
Wenn jetzt also diese rund 100 Millionen Franken auf Stufe Bund generiert werden, wäre es für mich durchaus denkbar, dass wir diesen Betrag beispielsweise über die Unternehmenssteuerreform III wieder zurückbringen, aber dann profitieren alle Unternehmungen davon. Wir haben ja x Vorstösse in diesem Bereich. Sie selber haben einmal beantragt, man solle die Gewinnsteuer um 3 Prozent reduzieren. Hier geht es um eine Reduktion von 0,1 Prozent der Gewinnsteuer. Selbst über so etwas könnte man also im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform III reden. Wir haben Vorstösse, die eingereicht wurden, um die Emissionsabgaben zu reduzieren. Auch da bin ich der Meinung, dass man es machen sollte. Das wird uns sogar ermöglichen, die Schrittlänge zu vergrössern und die Kadenz zu erhöhen.
Ich sehe also eine Kompensationsmöglichkeit, wenn das der Stein des Anstosses ist, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III, die kommt ohnehin auf den Tisch, und dann kann man das Ganze sogar steuerquotenneutral gestalten. Hier geht es darum, eine Dämpfung bei diesen sehr hohen Bezügen zu erreichen. Aus den Reaktionen zu schliessen, [PAGE 1339] ist dies offensichtlich ein probates Mittel. Ich habe Freude an diesem Vorschlag, und ich muss auch sagen: Es beunruhigt mich nicht, wenn das Initiativkomitee dagegen ist. Wir sind nicht beauftragt, einen Gegenvorschlag zu präsentieren, der dem Initiativkomitee gefällt. Wir sind aus meiner Sicht beauftragt, eine Alternative zu bringen, und eine Alternative ist halt manchmal nicht genau das, was die Initianten wollen.