Casanova Corina · 2010-12-01
Casanova Corina · Graubünden · 2010-12-01
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich intensiv mit der Frage der Protokollierung auseinandergesetzt, sowohl aufgrund des Berichtes der GPK als auch aufgrund der Motionen und Empfehlungen in Vorstössen, die eingereicht wurden. Er hat Verständnis für das Anliegen der Kommission. Auch ihm ist es ein Anliegen, dass die Protokolle nachvollziehbar machen, wie die Entscheide gefällt wurden, und es ist wichtig, dass sie ein Führungsinstrument sind. Der Bundesrat hat die Motion aber abgelehnt, und zwar wegen der Forderung der durchgehenden Schriftlichkeit der Beratungen. Er ging davon aus, dass die Kommission damit Wortprotokolle meint - Wortprotokolle in dem Sinn, wie Sie es im Parlament kennen, zum Beispiel vom Amtlichen Bulletin her, wo die Debatten ja wörtlich aufgezeichnet werden, oder von den analytischen Protokollen her, die von den Kommissionssitzungen verfasst werden. Dagegen wehrt sich der Bundesrat. Er ist nicht der Meinung, dass die Bundesratssitzungen so nachgeführt werden sollen.
In den Bundesratssitzungen gibt es die Anträge - sie werden schriftlich gestellt -, dann das Mitberichtsverfahren, wo mit Replik und Duplik Gegenanträge gestellt werden können. Da findet ein sehr umfangreicher Schriftenwechsel statt; das ist alles dokumentiert. Weiter haben wir die Bundesratsbeschlüsse. Das sind eigentlich Dispositive, wo zu jedem Geschäft festgehalten wird, welches die Entscheide des Bundesrates und welches die Aufträge an die Departemente sind. Zurzeit wird noch ein sogenanntes grünes Protokoll gemacht, wo einzelne Wortmeldungen, die hauptsächlichen Wortmeldungen der einzelnen Mitglieder des Bundesrates, festgehalten werden. Ein Vizekanzler erstellt diese Protokolle jeweils. Die Vizekanzler sind aber nicht Protokollführer, sie sind in erster Linie entweder Bundesratssprecher oder eben für die Redaktion der Beschlüsse verantwortlich.
Der Bundesrat wehrt sich dagegen, dass man hier noch weiter geht. Es würde bedeuten, dass man im Bundesratszimmer Tonaufnahmen macht; dagegen wehrt er sich, deshalb lehnt er diese Motion ab. Letzte Woche hat der Bundesrat einen Beschluss gefasst: Er wird in Zukunft ein erweitertes Beschlussprotokoll erstellen; das ist sehr wichtig. Er wird in jeder Sitzung zu jedem Geschäft eine Zusammenfassung der Diskussion machen - ohne Erwähnung der Wortmeldungen und der Namen der einzelnen Mitglieder des Bundesrates. Das Protokoll des Bundesrates wird also aus den Bundesratsbeschlüssen und dem erweiterten Beschlussprotokoll bestehen.
Wir haben das auch in der Regierungsreform vorgesehen; in Artikel 32 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes haben wir vorgesehen, dass die Bundeskanzlerin bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen des Bundesrates mitwirken soll. Sie ist auch für die Protokollierung sowie für die Ausfertigung der Beschlüsse verantwortlich. Bis jetzt ist nirgends gesetzlich festgehalten, dass der Bundesrat seine Sitzungen protokollieren muss, ausser in Artikel 1 Absatz 5 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Dort steht nur, dass er die Beschlüsse schriftlich festhalten soll. Das hat er bisher gemacht, das hat er immer gemacht, das hat er auch bei den Beschlüssen zur Finanzkrise und zur UBS gemacht. In diesem Sinne wird der Bundesrat Protokolle machen, aber eben keine Wortprotokolle, keine Tonbandaufzeichnungen.
Ich bin überzeugt davon, dass mit diesem neuen System der Protokollierung auch den Aufforderungen des Parlamentes Folge geleistet werden kann, weil diese Protokolle dann ein Führungsinstrument darstellen und die Nachvollziehbarkeit sicherstellen. Aber weil die Motion so formuliert ist, dass sie durchgehende Schriftlichkeit verlangt, beantragt der Bundesrat ihre Ablehnung.