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preparatory:AB 115529

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-01

Wortprotokoll

Die WBK kennt die Situation selbstverständlich und weiss, dass wir aktuell einen Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal haben. Es ist auch unbestritten, dass sich diese Situation in Zukunft noch verschärfen wird, wenn man keine Massnahmen ergreift.

Diese Motion will der geschilderten Situation mit drei Massnahmen begegnen:

1. Sie fordert ein Weiterbildungsangebot für Personen, die bisher keine Ausbildung in der Pflege hatten, mit einer entsprechenden Ausbildung aber Betreuungsleistungen in Spital und Heim erbringen könnten.

2. Sie verlangt, dass bis 2011 schweizweit flächendeckend eine zweijährige Attestausbildung "Gesundheit und Betreuung" eingeführt wird.

3. Die Motion verlangt, es sei zu prüfen, ob die Umsetzung der schweizweit flächendeckenden zweijährigen Attestausbildung im Rahmen des Konjunkturprogramms erfolgen könne.

Anhand der erhaltenen Informationen und der Gespräche, die wir in der WBK geführt haben, haben wir Folgendes festgestellt: In mehreren Kantonen sind Pilotversuche für die zweijährige Attestausbildung "Gesundheit und Betreuung" im Gang; die flächendeckende Einführung dieser zweijährigen Attestausbildung ist also in Vorbereitung. Allerdings, und das steht in einem Widerspruch zur Motion, wird diese Einführung nicht, wie es in der Motion gefordert wird, auf das Jahr 2011, sondern erst ab dem Jahr 2012 möglich sein. Zum dritten Punkt, zur Prüfung solcher Massnahmen im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm, ist festzuhalten, dass das Konjunkturprogramm ja beschlossen und weitgehend abgeschlossen ist. Wir sind somit zum Schluss gekommen, dass die Anliegen der Motion entweder erfüllt sind oder in absehbarer Zeit erfüllt werden. Bezüglich Punkt 3 sind wir der Meinung, dass sich das durch den Zeitenlauf erledigt hat.

Wir beantragen Ihnen deshalb, noch einmal festzustellen, dass wir die Problematik anerkennen, die Situation aber so beurteilen, wie ich sie geschildert habe, nämlich dass diese Motion im Wesentlichen erfüllt ist und daher eigentlich abgeschrieben werden könnte. Weil das verfahrensmässig jedoch nicht geht, beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.