Fetz Anita · Ständerat · 2010-12-06
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Gemäss Voranschlag steigen die Ausgaben im EDI um 300 Millionen Franken auf 20,5 Milliarden Franken. Die Erhöhung um 300 Millionen ergibt sich aus drei Positionen: 140 Millionen Franken für die AHV-, IV- und Ergänzungsleistungen, 80 Millionen Franken für die Bildung und weitere 80 Millionen für die Prämienverbilligung. Gleichzeitig sinken die Erträge um 370 Millionen Franken, weil die Spielbankenerträge nicht mehr beim BSV, sondern bei der zentralen Ausgleichsstelle anfallen. Der vorgezogene Teil des Konsolidierungsprogramms macht beim EDI etwa 250 Millionen Franken aus.
Das Departement beantragt Ihnen 70 Stellen mehr; dazu gilt es zwei, drei Worte zu sagen: Die allermeisten dieser Stellen sind Umschichtungen aus anderen Positionen. Sie betreffen hauptsächlich das Bundesamt für Gesundheit: 11 Stellen für das KVG, 2 Stellen für die Spitalfinanzierung, 2 Stellen für die nukleare Überprüfung des Cern und 5 Stellen für die Umsetzung des Chemikalienrechts. Sie alle basieren auf Beschlüssen des Parlamentes, die bei der Umsetzung halt auch einen entsprechenden Personalbedarf nach sich ziehen.
Kurz zu den einzelnen Ämtern: Beim Bundesamt für Kultur geht es alle Jahre wieder um den Denkmalschutz. Das Parlament hat im letzten Jahr den Kredit für den Denkmalschutz aufgestockt. Ihre Kommission hat sich angesichts der knappen Mittel darauf geeinigt, entgegen dem Beschluss der FK-NR nicht wieder eine Aufstockung zu beantragen, auch nicht für das Alpine Museum.
Beim Bundesamt für Gesundheit ist ein Rückstellungsbedarf zu erklären: Es handelt sich um 760 000 Franken zur Entsorgung von schwach radioaktivem Abfall, der aus den Bereichen Medizin, Forschung und Industrie stammt. Für die Entsorgung dieses Abfalls ist der Bund zuständig.
Beim Bundesamt für Sozialversicherungen geht es ebenfalls um die Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses, und zwar um die Erhöhung der Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Beide Räte haben dafür ja bekanntlich eine Aufstockung auf 120 Millionen Franken beschlossen, daher müssen wir für das Jahr 2011 zusätzlich 7,1 Millionen Franken einstellen.
Zum Staatssekretariat für Bildung und Forschung: Gemäss Voranschlag sollen im nächsten Jahr 2,32 Milliarden Franken ausgegeben werden, was einer Steigerung von etwa 5 Prozent entspricht. Die Basis für die Zahlen bildet die BFI-Botschaft für die Jahre 2008 bis 2011. Es gibt dort mehrere Teuerungskorrekturen, da sind auch Minderheitsanträge gestellt worden. Auf diese werde ich in der Detailberatung eingehen.
Wie jedes Jahr lässt sich sagen, dass die ETH immer noch der Leuchtturm der schweizerischen Bildung und Forschung sind. International sind sie in den Rankings immer noch an sehr guter Stelle, allerdings konfrontiert mit einer enormen Anzahl von Studenten und Studentinnen: In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Studierenden im ETH-Bereich um [PAGE 1130] 50 Prozent gestiegen, und es geht weiter mit diesem Wachstum. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes liegt bei 2,13 Milliarden Franken; das sind 6 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Besonders schmerzhaft - das hat uns der ETH-Präsident in der Kommissionsberatung so berichtet - ist die Teuerungskorrektur in der Höhe von rund 44 Millionen Franken, die das Budget der ETHZ und der EPFL um 2 Prozent reduziert. Auch hierzu finden Sie einen Minderheitsantrag, der in der Detailberatung behandelt wird.
Zu den ETH gibt es noch ein Wort zu sagen: Die ETH wären in den internationalen Rankings durchaus noch weiter oben, wenn sie ein besseres Betreuungsverhältnis hätten; das wird bei den Rankings nämlich ebenfalls berücksichtigt. Das würde allerdings bedeuten, dass man den ETH bei der nächsten BFI-Botschaft deutlich mehr Mittel zusprechen müsste; das ist hier zwar nicht das Thema, ich sage es Ihnen einfach, um Sie bereits darauf hinzuweisen. Der ETH-Präsident hat uns übrigens in der Beratung erklärt, dass es nun erste Fälle gebe, in denen ETH-Professoren von deutschen Universitäten abgeworben worden seien, weil Deutschland, ebenso wie Frankreich und andere europäische Länder, im Moment eine sogenannte Exzellenz-Initiative am Laufen hat. Da werden Milliarden mehr für Bildung und Forschung ausgegeben; das schlägt sich jetzt in der Konkurrenz mit den ETH nieder. So viel zu den ETH.
Im EDI gibt es noch vier Nachtragskredite, die wir Ihnen alle zur Annahme empfehlen: Der erste Nachtragskredit betrifft das Bundesamt für Gesundheit; es geht um Vollzugsmassnahmen, insbesondere zum Aufbau und zur Weiterentwicklung des Medizinalberuferegisters. Hier handelt es sich um 590 000 Franken. Weiter braucht es als Nachtragskredit eine Rückstellung, die mit dem radioaktiven Abfall aus der Medizin zu tun hat. Dort müssen wir einen Nachtragskredit von 2,5 Millionen Franken sprechen; er ist begründet und macht Sinn. Es gibt ausserdem einen Nachtragskredit für den Informatik-Sachaufwand beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Wie das bei IT-Projekten häufig der Fall ist, hat wieder einmal ein Projekt deutlich mehr gekostet als geplant. 240 000 Franken sind hier nachträglich noch zu bewilligen. Der grösste Brocken bezieht sich auf die Ergänzungsleistungen zur IV: Hier geht es um einen Nachtragskredit von 23 Millionen Franken. Man hat bei der Budgetierung im letzten Jahr angenommen, dass die Zuwachsraten bei der IV durch die 5. IV-Revision sowohl bei den IV-Finanzen selber als auch bei den Ergänzungsleistungen deutlich zurückgehen würden. Bei den Ergänzungsleistungen hat sich das als Fehlprognose erwiesen. Es wurde nicht sehr viel weniger an Ergänzungsleistungen beantragt. Dieser Nachtragskredit muss gesprochen werden, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen nachkommen kann.