Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01
Wortprotokoll
Vielleicht ist es doch wichtig, dass wir noch einmal klarstellen, was es mit dem Rettungsschirm der EU auf sich hat; vielleicht gibt es hier unterschiedliche Meldungen. Ich wiederhole das gerne noch einmal.
Insgesamt umfasst der Rettungsschirm der EU 750 Milliarden Euro. Davon sind Gelder des IWF im Umfang von 250 Milliarden Euro theoretisch verpflichtet. Diese Mittel wurden aber selbstverständlich noch nicht ausgelöst. Von diesen möglichen 250 Milliarden Euro wurden bis jetzt 50 Milliarden beansprucht, aber noch nicht ausgelöst: 30 Milliarden zugunsten von Griechenland und 22 Milliarden Euro zugunsten von Irland. Auch diese Gelder wurden noch nicht effektiv bezogen, aber sie würden zur Verfügung stehen. Das ist die Situation.
Wer entscheidet nun über die Mittel, wenn Mittel benötigt werden, die über die ordentlichen Mittel hinausgehen? Wer entscheidet also über die ausserordentlichen Mittel? Es ist nicht Herr Strauss-Kahn, der darüber entscheidet, und es ist nicht irgendein Gremium, das darüber entscheidet. Im Falle der NKV sind es vielmehr die 39 beteiligten Staaten, die darüber entscheiden: Ein Kredit kann erst ausgelöst werden, wenn 85 Prozent der Anteile der 39 Staaten dem zustimmen. So einfach ist es nicht! Also, nicht eine Einzelverfügung oder ein Einzelentscheid, sondern nur der Entscheid einer grossen Mehrheit kann dann zu Verpflichtungen führen.
Wie leitet sich die Höhe des Beitrags der Schweiz her? Das ist ja auch eine Frage, die sich immer wieder stellt. Wir sind an sich seit 1982 bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen dabei. Damals schaute man vor allem die Wirtschaftsstärke und die Finanzstärke im Ganzen an, auch jene der Schweiz, unabhängig von der Einwohnerzahl des Landes. Man legte damals für die Beteiligung der Schweiz einen Prozentsatz von 6 Prozent fest. Dieser fiel dann im Laufe der Zeit auf rund 4,5 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel. Die Menge hat sich natürlich vergrössert, aber der Prozentsatz hat sich im Verlaufe der Zeit reduziert, weil immer mehr Staaten dazugekommen sind. Mit den Neuen Kreditvereinbarungen sind es heute 2,9 Prozent, die die Schweiz mittragen würde. Sie befindet sich mit diesen 2,9 Prozent in guter Gesellschaft, beispielsweise in Gesellschaft der Niederlande, also von Holland, und von Saudi-Arabien. Wir sind mit diesem Anteil also nicht einfach allein.
Dieser Anteil hat immer wieder dem Wunsch entsprochen - das war auch 1992 die Diskussion -, dass man, wenn man schon dabei ist, auch ein gewisses Mitspracherecht hat. Und ein Mitspracherecht hat man dann, wenn man einen bestimmten Anteil hat. Wenn Sie dieses Engagement von 2,9 Prozent sehen und wenn Sie sehen, dass nur dann Mittel aktiviert werden, wenn 85 Prozent zustimmen, dann sehen Sie, dass wir mit diesen 2,9 Prozent immerhin noch eine Art Mitsprachemöglichkeit haben. 85 Prozent müssen zustimmen, 15 Prozent Nichtzustimmende reichen zur Ablehnung einer Aktivierung. Wenn wir also mit wenigen anderen Staaten bei den Nichtzustimmenden wären, könnten wir etwas bewirken. Das war immer die Ausgangslage: dass man ein gewisses Mitspracherecht haben würde. Wenn Sie hier noch weiter herunterfahren, dann ist selbstverständlich auch diese Mitsprache gegenüber heute noch geringer.