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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-03-21

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-03-21

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, ist eine Umstrukturierung nach geltendem Recht immer dann von dieser Emissionsabgabe befreit, wenn das eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft betrifft. Hier spielt die Überlegung eine Rolle, dass diese Gesellschaften die Emissionsabgabe schon einmal bezahlt haben. Anders ist das bei Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen und vor allem Unternehmungen des öffentlichen Rechtes; dort wird nach geltendem Recht die Emissionsabgabe bei der Umwandlung einer Einzelfirma oder Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft erhoben, oder auch bei der Umwandlung eines öffentlichen Unternehmens in eine Kapitalgenossenschaft.

Sie wissen, dass diese Abgabe nur noch 1 Prozent auf dem Wert beträgt, der der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zufliesst. Hier stellt sich auch die Frage der Wettbewerbsneutralität. Ich erinnere mich, dass die Kantonalbanken diese Emissionsabgaben schon bei der Revision des Bankengesetzes abschaffen wollten. Die anderen Banken haben sich ganz klar gewehrt und haben gesagt, es dürfe nicht sein, dass ein Wettbewerbsvorteil für eine Bankengruppe entstehe, die mit der Staatsgarantie usw. ohnehin schon ein paar andere Wettbewerbsvorteile hat.

Ich bin froh, dass Ihre Kommission die Emissionsabgabe grundsätzlich vorsieht. Es stellt sich nun einfach die Frage des Wertes.

Sie haben es gehört, Herr Schweiger hat das erklärt: Sie möchten die Emissionsabgabe nur auf dem Nennwert erheben. Nach diesem Vorschlag wären die stillen Reserven - darüber könnte man ja vielleicht noch reden -, aber auch die offenen, die bei einer Umwandlung eines öffentlichen Unternehmens in eine Aktiengesellschaft zufliessen, von dieser Emissionsabgabe ausgenommen.

Warum hat der Bundesrat hier eine andere Meinung? Sie haben gehört, dass es um Ausfälle von 40 bis 60 Millionen [PAGE 164] geht; das kann sehr stark variieren. Ich glaube, die Swisscom alleine hat 300 Millionen eingebracht, als sie umgewandelt wurde. Bei den KMU macht es nicht so viel aus. Der Betrag hängt davon ab, wie viele Kantonalbanken oder Elektrizitätsgesellschaften usw. umgewandelt werden.

Es sind drei Gründe, weshalb Sie der Bundesrat bittet, der Minderheit zuzustimmen:

1. Das Verhältnis zwischen Nennwert und tatsächlichem Wert des Zuflusses variiert von Unternehmen zu Unternehmen stark, auch bei gleichen Substanzwerten. Das ist eine recht willkürliche Grösse, Sie können diese Grösse auch durch die Festlegung des Agios steuern. Das ist also kein Wert, der wirtschaftlich klar fassbar ist.

Bei den KMU sind seit der Unternehmenssteuerreform 1997 Erleichterungen eingeführt worden - die es früher nicht gab -, indem die ersten 250 000 Franken steuerfrei sind. Wenn jemand z. B. dann 500 000 Franken zufliessen lässt, bedeutet das, dass ein halbes Prozent in der Mischrechnung ist usw. Das macht bei den KMU einiges aus.

Nun sind wir der Meinung, dass der Nennwert - weil er eben willkürlich ist, weil er beeinflusst werden kann - klar zu tief ist. Ich gebe durchaus zu: Die Meinung ist vertretbar, dass der Verkehrswert - bezogen auf eine Unternehmung, die früher gegründet worden ist und Reserven gebildet hat - als sehr hoch betrachtet werden kann.

2. Sie dürfen nicht vergessen, dass diese Abgabe bis 1996 noch 3 Prozent betrug. 1996 wurde sie auf 2 Prozent reduziert, und mit der Unternehmenssteuerreform 1997 wurde auf 1 Prozent zurückgegangen. Das bedeutet, dass in faktisch allen Fällen, vor allem bei den öffentlich bekannten, die dann der Wettbewerbsneutralität wegen wieder mit Unternehmen in der gleichen Branche verglichen werden, die Emissionsabgaben zu 90 Prozent 3 Prozent, vielleicht bei einigen Kapitalerhöhungen dann 2 Prozent betrugen. Deshalb wird diese Differenz - die man hier noch kritisieren könnte und die irgendwo zwischen dem Substanzwert und dem Nennwert liegen sollte - durch das, was die anderen früher abgeliefert haben, weit überkompensiert.

3. Natürlich ist jetzt wegen des guten Rechnungsabschlusses des Bundes vom letzten Jahr überall die Illusion entstanden, man hätte beliebig Geld, um es beliebig für Steuererleichterungen oder Mehrausgaben einsetzen zu können. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass neben der Familienbesteuerung vielleicht noch ein Unternehmenssteuerpaket kommen wird. Wir haben zwei Studien in Vorbereitung: eine interne Standortstudie, wo schon sehr interessante Ansätze vorliegen, und jene der Kommission Oberson.

Es ist ganz klar, dass man diese Entlastungen gezielt dort einsetzen muss, wo es aus Standortgründen nötig ist. Wir sollten sie nicht dort einsetzen, wo es aus Standortgründen nicht nötig ist. Diese 40 bis 60 Millionen Franken würde ich viel lieber dort einsetzen, wo es wirklich für die Konkurrenzfähigkeit des Werk- und Finanzplatzes etwas bringt, als hier, wo es vielleicht angenehm wäre, aber nicht zwingend und auch nicht gerecht ist.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.