Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-01
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01
Wortprotokoll
Wir beraten heute Morgen als Zweitrat drei Vorlagen zu unserem Engagement innerhalb des Internationalen Währungsfonds (IWF), nämlich die Vorlage 09.039, in der es um die ausserordentliche, zeitlich befristete Aufstockung der Mittel des IWF geht, die Vorlage 10.079, "Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen" (NKV) des IWF, sowie die Vorlage 10.080, "IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds". Diese Vorlagen wurden vom Ständerat allesamt grossmehrheitlich genehmigt. Lassen Sie mich zu Beginn kurz den Inhalt der drei Vorlagen erläutern sowie die Argumente darlegen, warum die Mehrheit der APK-NR den drei Vorlagen zugestimmt hat. [PAGE 33]
Zur Vorlage 09.039: Mit dieser Vorlage unterbreitet uns der Bundesrat die Bewilligung eines Rahmenkredites in der Höhe von 12,5 Milliarden Franken für den ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag zur Aufstockung der Mittel des IWF im Rahmen der internationalen Währungshilfe. Dabei ist vorgesehen, dem IWF eine auf maximal zwei Jahre befristete Kreditlinie in Höhe von bis zu 10 Milliarden US-Dollar durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) einzurichten. Sollte der IWF diese Kreditlinie beanspruchen, so bedarf es für das Darlehen der SNB einer Garantie des Bundes. Für diese Garantie wird die Bewilligung eines Rahmenkredites in der Höhe von 12,5 Milliarden Franken beantragt. Da sich dieses Geschäft in unserer Kommission bis zur Beratung der Zusatzbotschaft zur Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des BNE verzögert hat, ist es heute zeitlich schon fast hinfällig. Dieser Kredit wäre als Überbrückungshilfe gedacht, bis die NKV in Kraft treten können.
Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt Ihre Kommission, auf die Vorlage einzutreten, sie gemäss Ständerat zu genehmigen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Zur Vorlage 10.079, "IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen": Mit dieser Vorlage beantragt uns der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zu den geänderten NKV des IWF, damit die Teilnahme der Schweiz an den bisherigen NKV aus dem Jahr 1998 nach deren Reform fortgeführt werden kann. Der IWF leistet einen zentralen Beitrag zur Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, von der auch die Schweiz als offene Volkswirtschaft mit ihrem bedeutenden Finanzplatz nicht verschont geblieben ist. Wir haben also sowohl ein wirtschaftliches Interesse als auch ein allgemein aussenpolitisches Interesse an einem stabilen internationalen Währungssystem, wofür der IWF als Garant einsteht.
Der Bundesrat führt in seiner Botschaft vom 8. September 2010 sinngemäss Folgendes aus: Die NKV des IWF bilden das finanzielle Sicherheitsnetz für Krisen, die eine Gefährdung des internationalen Währungs- und Finanzsystems bedeuten. Im Rahmen der NKV stellen die Vertragsländer bzw. ihre Zentralbanken dem IWF Devisen zur Verfügung. Damit gewährleisten sie die Finanzierung von Stützungsmassnahmen des Währungsfonds, sofern dessen reguläre Mittel dafür nicht ausreichen. Die jüngste Krise hat aufgezeigt, dass entsprechende Extremsituationen eine rasche Mobilisierung von internationaler Liquidität in erheblichem Umfang erfordern.
Die NKV aus dem Jahr 1998 können diese Anforderung weder hinsichtlich Umfang noch hinsichtlich Flexibilität erfüllen. Zum einen wurde der Umfang der NKV von 1998 seit ihrem Inkrafttreten nicht mehr an die globale Wirtschaftsentwicklung angepasst. Er trägt daher der erheblichen Entwicklung des internationalen Finanzsystems nicht Rechnung. Zum anderen beschränken die NKV von 1998 die Verwendung der Mittel auf bestimmte Fazilitäten des IWF und erfordern eine individuelle Aktivierung für einzelne Finanzierungspakete. Aus diesem Grund haben sich die 26 bestehenden Vertragsparteien sowie 13 neue Teilnehmer, vorbehaltlich der jeweiligen parlamentarischen Zustimmung, auf eine grundlegende Reform der NKV von 1998 geeinigt. Kernpunkt der Reform ist eine signifikante Aufstockung von derzeit 34 Milliarden Sonderziehungsrechten - die Sonderziehungsrechte sind die Währungseinheit des IWF - auf rund 367 Milliarden Sonderziehungsrechte, was umgerechnet in etwa 540 Milliarden US-Dollar entspricht. Darüber hinaus soll das Rahmenwerk der NKV von 1998 besser auf eine flexible und rasche Bereitstellung von Mitteln im Krisenfall ausgelegt werden.
Für die Schweiz bedeutet dies, dass sie ihren derzeitigen Maximalbetrag von rund 1,5 Milliarden Sonderziehungsrechten auf 10,9 Milliarden Sonderziehungsrechte erhöht. Wichtig ist zu wissen, dass erstens im Gegensatz zur ausserordentlichen, zeitlich befristeten Aufstockung der Mittel keine Bundesgarantie für den Beitrag an die NKV besteht, dass zweitens trotz der umfangreichen Aufstockung der Anteil der SNB an den NKV von derzeit 4,5 Prozent auf rund 3 Prozent sinkt und dass drittens der Vertrag zu den NKV am 16. November 2012 ausläuft. Das heisst, dass unsere Räte bereits bis am 15. November dieses Jahres zu entscheiden haben, ob die Teilnahme an den NKV fortzuführen ist.
Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, auf diese Vorlage einzutreten, und hat sie mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt.
Zur Vorlage 10.080, "Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds": Mit dieser Vorlage beantragt uns der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von 950 Millionen Franken für die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Treuhandfonds des IWF. Der IWF stellt seinen einkommensschwächsten Mitgliedstaaten zinsverbilligte Kredite aus dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum zur Verfügung. Nicht nur die entwickelten Staaten, sondern auch die Entwicklungsländer wurden von der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise empfindlich getroffen. Zur Bekämpfung der negativen Folgen wurden die Limiten der Programme für einkommensschwache Länder um 13,5 Milliarden Dollar hinaufgesetzt.
Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss wird ein Darlehen der SNB in der Höhe von 500 Millionen Sonderziehungsrechten beantragt, was einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 950 Millionen Franken entspricht. Auch dieser Beitrag erfordert keine Bundesgarantie. Der Betrag beinhaltet eine Reserve von knapp 100 Millionen Franken zur Abdeckung der Wechselkursschwankungen. Die APK rechnet damit, dass auch diese Garantie keine grösseren finanzpolitischen Risiken in sich birgt, da ein Reservekonto, die Ausstände gegenüber dem Treuhandfonds und die Zahlungsmoral der Schuldnerländer die Risiken konkret eingrenzen lassen.
Mit 14 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, auch auf diese Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen.