Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01
Wortprotokoll
Sie haben heute über drei Vorlagen, die mit der Mitgliedschaft im IWF zusammenhängen, zu befinden:
1. Die IWF-Sonderhilfe: ein ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel des IWF. Der Bund garantiert hier für allfällige - für allfällige! - Kredite der SNB.
2. Die Vorlage zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des IWF; das ist die Rückversicherung des IWF. Die SNB nimmt hier teil, ohne Garantie des Bundes.
3. Das Darlehen der SNB an den IWF-Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum, also für Kredite, die an die ärmsten IWF-Mitglieder gehen.
Worum geht es bei der ersten Vorlage? Diese Vorlage ist für die Zeit notwendig, bis die NKV in Kraft treten. Die NKV können erst in Kraft treten, wenn alle Länder sie ratifiziert haben. Der IWF hat darum im Jahre 2009 entschieden, dass er eine ausserordentliche Erhöhung der IWF-Mittel in der Höhe von 250 Milliarden US-Dollar vornehmen will. Diese Aufstockung ist zeitlich begrenzt. Sie dient einzig als Überbrückung, bis die NKV-Reform in Kraft tritt. Die Aufstockung wird über die Einrichtung von bilateralen Kreditlinien mit 21 Ländern erreicht.
Was ist der mögliche Umfang der Schweizer Beteiligung? Der Bundesrat hat im April 2009 entschieden - natürlich unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung -, dass sich die Schweiz an dieser Stützungsmassnahme beteiligen soll. Die SNB würde - würde! - eine IWF-Kreditlinie über maximal 10 Milliarden US-Dollar einrichten. Die Eigenschaft der schweizerischen Beteiligung in diesem Bereich ist, dass die Kreditlinie zeitlich befristet ist und längstens während zweier Jahre beansprucht werden kann. Allfällige Forderungen bestehen gegenüber dem IWF, nicht gegenüber dem [PAGE 41] Schuldnerland. Das heisst mit anderen Worten, dass der de facto vorrangige Kreditorenstatus des IWF dazu führt, dass natürlich ein sehr, sehr niedriges Kreditrisiko besteht. Allfällige Ausstände haben den Charakter einer offiziellen Währungsreserve. Sie würden in der Bilanz der SNB entsprechend ausgewiesen. Es entstehen keine Kosten, im Gegenteil, Kredite werden marktgerecht verzinst. Sollte die Schweiz selbst Devisen benötigen, könnte die SNB jederzeit die Rückzahlung des IWF-Kredites verlangen. Wenn dann Mittel beansprucht würden, würde der Bund Ziehungen bis maximal 12,5 Milliarden Franken garantieren.
Was ist die Bedeutung der schweizerischen Beteiligung? Diese Vorlage ist seit dem Jahr 2009 in Ihrem Rat hängig. Das Mittelbedürfnis des IWF ist in den letzten zwei Jahren real geworden, und seit Anfang 2010 greift nun der IWF auf die 21 bestehenden Kreditlinien zu. Die Kreditlinien umfassen insgesamt 250 Milliarden US-Dollar, effektiv zugegriffen wurde auf 25 Milliarden US-Dollar - also nicht auf die möglichen 250, sondern auf 25 Milliarden Dollar - der Länder, die diese Kreditlinien überhaupt unterzeichnet haben. Wenn nun die NKV-Vorlage, also die Vorlage 10.079, in den nächsten Wochen tatsächlich verabschiedet wird und beim IWF auch in Kraft treten kann, fällt diese Sonderhilfe natürlich weg, das heisst, sie müsste nicht mehr aktiviert werden. Keinesfalls ist es so, wie immer wieder gesagt wurde - wahrscheinlich aus Unverständnis, weil man diese beiden Vorlagen nicht nebeneinander betrachtet hat -, dass gleichzeitig Mittel über die Kreditlinie und die NKV aktiviert würden. Die NKV ersetzen die Kreditlinie, sobald sie in Kraft treten. Im Übrigen ist die Schweiz jetzt das einzige Land, das die NKV noch nicht genehmigt hat. In Belgien braucht es noch die Zustimmung des Königs, aber das ist eine formelle Zustimmung, das Parlament hat die NKV genehmigt. Dasselbe gilt für Italien, da wurden sie auch genehmigt.
Zur Vorlage 10.079: Die NKV sind die Grundlage für eine weitere Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank an den Kreditvereinbarungen des IWF. Die NKV sind das Sicherheitsnetz des IWF. Die entsprechenden Mittel werden nur aktiviert, wenn in einem ausserordentlichen Krisenfall die regulären Mittel des IWF knapp werden. Sie können nur aktiviert werden, wenn 80 Prozent der heute 39 Mitglieder zustimmen. Es ist also nicht einfach ein Akt einer bestimmten Person, sondern es braucht eine sehr grosse Mehrheit. Bisher hatte der IWF Zugriff auf NKV-Mittel von rund 50 Milliarden Dollar. Die Schweiz, das heisst die SNB, hatte daran einen Anteil von 4,53 Prozent. Die jüngste Krise hat nun gezeigt, dass diese Kreditvereinbarungen veraltet sind, dass man zu wenig schnell reagieren kann, dass sie in ihrem Ausmass zu wenig gross sind, um tatsächlich die Stabilität sicherstellen zu können. Die NKV-Teilnehmer haben darum im April 2010 eine grundlegende Reform beschlossen. Die erforderliche parlamentarische Genehmigung hier in Ihrem Rat steht jetzt noch an.
Was sind die grundlegenden Elemente der NKV-Reform? Die geplante Aufstockung auf rund 560 Milliarden US-Dollar soll dazu führen, dass der IWF wieder ein schlagkräftiges Instrument hat. Der Teilnehmerkreis wurde auch auf die Schwellenländer ausgedehnt. Sie sollen die Verantwortung mit übernehmen. Man will die Aktivierung auch flexibilisieren, das heisst, die Mittel sollen schneller zur Verfügung stehen.
In welchem Umfang beteiligt sich die Schweiz? Der Beitrag der SNB ist auf rund 16,5 Milliarden US-Dollar aufzustocken. Das entspricht einem Anteil von knapp 3 Prozent. Anteilsmässig ist dies also künftig weniger, als es bisher war, aber der Betrag ist insgesamt erhöht worden. Die Beteiligung richtet sich nicht nach der Anzahl Einwohner eines Landes, sondern nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Landes im Bereich der gesamten Weltwirtschaft. Sie wissen so gut wie ich, dass die Schweiz einen vorderen Rang einnimmt. Wenn die NKV-Kredite aktiviert werden, gewährt die SNB Kredite an den IWF. Sie werden aktiviert - ich habe Ihnen das gesagt -, wenn die ordentlichen Mittel fehlen. Auch hier gilt wie bei der Kreditlinie: Die Forderungen bestehen gegenüber dem Währungsfonds, nicht gegenüber dem Schuldnerland von Programmen. Auch hier gilt: Kredite werden marktgerecht verzinst, und der Bund haftet nicht, erbringt also keine Garantieleistung. Und auch hier gilt: Wenn die Schweiz Mittel benötigen würde, könnte die SNB jederzeit die Rückzahlung dieser Mittel verlangen. Insgesamt haben auch die NKV-Kredite den Charakter einer Währungsreserve; es wird in Sonderziehungsrechten und nicht eigentlich in Dollar gerechnet. Als Währungskorb sind sie diversifiziert.
Fazit: Mit der umfassenden Reform werden die NKV wieder zu einem entscheidenden Sicherheitsinstrument im Falle einer systemischen Krise. Mit 50 Milliarden Dollar ist das nicht möglich. Die NKV können einen signifikanten Beitrag zur Stabilität des internationalen Finanzsystems leisten.
Die Schweiz als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzplatz und eigener Währung ist auf Stabilität angewiesen. Nur ein stabiles Finanzsystem kann das Funktionieren einer modernen, international verflochtenen Volkswirtschaft sicherstellen. Die Schweiz hat deshalb ein grosses Interesse an Stabilität, und auch die Schweiz hat Verantwortung für die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu übernehmen.
Ich komme noch auf die Vorlage 10.080 zu sprechen, die Garantieverpflichtung der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum: Im Juni 2010 hat der Bundesrat der SNB den Antrag gestellt, sich hier zu verpflichten, d. h., dem Treuhandfonds ein entsprechendes Darlehen zu geben. Die SNB hat eingewilligt; der Bund hat eine Garantie zu leisten. Der Betrag beläuft sich auf 950 Millionen Franken. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Garantie einmal zum Tragen kommt, ist extrem klein; bis anhin hat der IWF seine Verpflichtungen immer erfüllt. Die Darlehen werden vom IWF zu Marktbedingungen verzinst; das gilt auch hier.
Was ist das Ziel dieses Treuhandfonds? Es geht um Kreditprogramme, die zur makroökonomischen Stabilisierung der Entwicklungsländer beitragen sollen. Sie sind mit makroökonomischen Auflagen verknüpft, und sie sind auf die Armutsreduktionsstrategien der entsprechenden Länder abgestimmt. Die Stabilisierung dieser Länder ist notwendig. Die Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft ist im Interesse der Schweiz. Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass es möglich wird, Stabilität zu erreichen, und sie hat auch ein Interesse daran, dass diese armen Länder nachhaltig in die Weltwirtschaft integriert werden können.
Ich komme noch zu ein paar Voten: Herr Nationalrat Schlüer, Sie haben einen Basar oder einen Tour d'Horizon gemacht, vom Zürcher Flughafen zur UBS, von Deutschland über Brüssel bis zur Schweiz; Sie haben das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Landwirtschaft ausgelassen, aber sonst haben Sie eigentlich alles gestreift. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass nicht der Bundesrat über die Währungsreserven verfügen solle. Sie haben sich genervt, weil ich geschmunzelt habe; ich sage Ihnen, warum ich geschmunzelt habe. Sie haben sich vehement für die Stärkung der Stellung der Kantone und des Bundes in Bezug auf die Nationalbankgelder eingesetzt. Es ist so, wie Sie sagen, dass der Bund und die Kantone Eigentümer der Mittel der Nationalbank sind. Die Nationalbank ist in ihrer Währungspolitik, in ihrer Finanzpolitik völlig unabhängig - da sind wir uns einig, denke ich. Warum ich geschmunzelt habe: In einer Diskussion, an die Sie sich erinnern mögen, in der es um die Verteilung des AHV-Goldes ging und sich unsere Seite darauf berief, dass die Kantone da mitzureden hätten, sagte eine gewisse politische Seite, die Kantone hätten da keine Rolle zu spielen, das Geld habe an den AHV-Fonds zu gehen. So schnell ändern sich die Zeiten und die Begründungen. Das hat mich nicht überrascht, aber ich habe es festgestellt.
Herr Nationalrat Schlüer, es geht hier überhaupt nicht um einen Einsatz zur Rettung bankrotter EU-Staaten, es geht nicht um eine Euro-Rettung - das wissen Sie genauso gut wie ich, aber man kann das selbstverständlich immer wieder bringen. Es geht auch nicht um den EU-Rettungsschirm. [PAGE 42] Zum EU-Rettungsschirm nur so viel: Im EU-Rettungsschirm sind theoretisch 750 Milliarden Euro; 250 Milliarden Euro würde theoretisch der IWF zur Verfügung stellen. Ein kleiner Teil der Gelder, die zur Verfügung gestellt wurden, wurde tatsächlich abgerufen; insgesamt wurden etwa 200 Milliarden Euro für die Rettungsmassnahmen verpflichtet. Von diesen 200 Milliarden sind ungefähr 50 Milliarden Verpflichtungen des IWF: 30 Milliarden stehen zugunsten Irlands, 20 Milliarden zugunsten Griechenlands zur Verfügung, aber wurden noch nicht abgerufen. Nur ein kleiner Teil dieser 50 Milliarden Euro, die vom IWF kommen könnten, wurden also bereits beansprucht. Die Gelder gehen nicht an französische und deutsche Banken, sie gehen an Irland und Griechenland, wenn sie dann abgerufen werden. Seit 1982 - das ist auch noch interessant; die Schweiz ist ja seit 1992 Mitglied im IWF und in der Weltbank - sind wir bei den Kreditvereinbarungen dabei, und die Schweiz hat noch keinen einzigen Franken verloren. Das ist vielleicht auch noch interessant, wenn wir darüber sprechen, was die Verluste sein könnten. In schwierigen Zeiten, in den 30 Jahren, in denen die Schweiz mitmacht und ihren Beitrag für die internationale Solidarität leistet, haben wir noch keinen einzigen Franken verloren.
Worum geht es denn? Es geht nicht um Hilfskredite, die für den Euro-Raum zur Verfügung gestellt werden, sondern es geht um Hilfskredite, die weltweit für alle Länder, die in Not sind, zur Verfügung gestellt werden können. Sie werden nicht einfach so zur Verfügung gestellt, sondern unter sehr harten Bedingungen und mit hohen Zinsen. Schauen Sie einmal die Situation in Irland an; vielleicht haben Sie gesehen, wie dort die Bedingungen sind, vor allem auch die Zinsbedingungen. Es geht um Grundziele, es geht um einen Grundauftrag des IWF, nämlich die Sicherstellung der Stabilität des internationalen Finanzsystems. Wir haben in der Schweiz 1992 Ja zum IWF und zur Weltbank gesagt. Wir haben damals festgehalten, dass solche Institutionen in einer zunehmend globalisierten Welt eine massgebende Bedeutung haben, und daran hat sich bis heute nichts geändert. Es geht schliesslich - das wird gelegentlich vergessen - auch um unser Land und nicht nur um die anderen; es geht um unsere Volkswirtschaft, nicht nur um die Volkswirtschaft der anderen. Wir, die Schweiz, als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzplatz, mit einer eigenen Währung haben alles Interesse an der Stabilität des internationalen Finanzsystems. Es kann doch nicht sein und ist doch viel zu einfach, nur abseits zu stehen und zu warten und auch zu erwarten, dass die anderen die Sache dann schon richten und wir einfach hier stehen können und dann dabei sein können, wenn sich alles zum Guten entwickelt.