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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-03-01

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Mit einer Minderheit der WAK, die auch von der SP-Fraktion unterstützt wird, ersuche ich Sie, die Motion 10.3493, "Umfassende Revision des Steuerstrafrechtes", abzulehnen. Dasselbe gilt für die anschliessend traktandierte Motion der FDP-Liberalen Fraktion.

Die Motion 10.3493 ist in ihrer Stossrichtung völlig unpräzis: Es ist ein Gemischtwarenladen mit unterschiedlichsten Forderungen zu verfahrensrechtlichen und zu materiellen Bestimmungen. Das haben Sie auch den Ausführungen des Bundesrates entnehmen können.

Das Steuerstrafrecht ist komplex. Das hat - der Kommissionssprecher hat bereits darauf hingewiesen - wesentlich mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten in unserem föderalistischen Staat zu tun. Für die Durchsetzung der Bestimmungen im Zusammenhang mit den direkten Steuern sind die Kantone zuständig; sie bestimmen damit auch das Verfahren. Bei der Mehrwertsteuer und bei der Verrechnungssteuer ist der Bund zuständig; dort bestimmt das Bundesrecht das Verfahren.

Die Motion zeigt in keiner Weise auf, ob sie mit Blick auf den föderalistischen Staatsaufbau die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Steuerstrafverfahren ändern will. Die Motion ist eigentlich nur in einem Punkt präzis, indem sie verlangt, dass die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung beibehalten wird. Genau das wollen wir nicht. Wenn sich eine Anpassung im Verfahren und bei den Sanktionen aufdrängt, dann just in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass mit der Neuregelung im Amtshilfeverfahren mit ausländischen Staaten nach OECD-Standard die kantonalen Steuerbehörden schlechter als die ausländischen gestellt werden. Das ist ein gravierender Missstand, den es zu beseitigen gilt; darauf haben auch die kantonalen Finanzdirektoren hingewiesen. Eine von mir eingereichte Motion verlangt, dass die Gleichbehandlung der in- und ausländischen Steuerbehörden gewährleistet wird. Diesbezüglich drängt sich tatsächlich eine Revision des Steuerstrafrechts auf, aber genau das will die Motion 10.3493 nicht.

Wenn die Mehrheit der WAK tatsächlich eine Änderung hätte einleiten wollen, hätte sie es in der Hand gehabt, nämlich mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg 08.506, "Strafbarkeit der Steuerhinterziehung". Er verlangte, dass die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufgehoben wird und dass fortgesetzte vorsätzliche Steuerhinterziehung im Verfahren dem Steuerbetrug gleichgesetzt wird. Das hat die Mehrheit der WAK und dann auch der Rat abgelehnt.

Gerade die grösste Ungereimtheit im Verfahren und bei den Sanktionen, die aus der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug resultiert, wollen Sie mit dieser Motion noch perpetuieren! Das wollen wir nicht, ganz klar nicht, und wir bitten Sie deshalb, die beiden Motionen abzulehnen.