Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2011-03-02
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Das Internet ist kein lokales, kein kantonales, kein nationales, sondern ein internationales Medium. Die vorliegende internationale Konvention ist bislang die einzige, die das Ziel verfolgt, die Gesetzgebung zur Internetkriminalität europaweit, ja weltweit anzugleichen. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Internetkriminalität soll auf internationaler Ebene vereinfacht und effizient gestaltet werden. Die Europaratskonvention wird nicht nur von den Ländern des Europarates, sondern grundsätzlich international anerkannt. Mittlerweile haben dreissig Vertragsstaaten die Konvention ratifiziert, unter anderem die USA. Etliche weitere Staaten stehen mitten im Ratifizierungsprozess.
Die Schweiz hat die Konvention anlässlich der Verabschiedung des Wortlauts im Jahr 2001 unterzeichnet, sich aber mit der Ratifizierung bzw. der Umsetzung Zeit gelassen. Der Bundesrat legt dem Parlament nun die Botschaft vom 18. Juni 2010 über die Umsetzung des Übereinkommens vor. Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Lassen Sie mich den Inhalt der Konvention in drei Punkten zusammenfassen: Erstens werden die Staaten verpflichtet, ihr Strafrecht bei Tatbeständen wie Hacking, Computerbetrug oder Kinderpornografie zu harmonisieren. Zweitens werden die Strafprozesse geregelt; es geht dabei um Fragen der Beweiserhebung und um die Sicherung von elektronischen Beweismitteln. Drittens kommt es unter den Vertragsstaaten zu einer Zusammenarbeit in Strafsachen, zum Beispiel zu Rechtshilfe und zu Auslieferungen.
Die Mehrheit der Kommission begrüsst die Genehmigung der Vorlage und die Umsetzung des Bundesrates. Strafverfolgung im Internet kennt, wie gesagt, keine geografischen Grenzen. Würde die Schweiz den Vertrag nicht unterzeichnen, hätten wir zwar ein Gesetz, würden aber darauf verzichten, im internationalen Forum präsent zu sein. Internationale Vernetzung ist im Fall von Internetkriminalität aber sehr wichtig.
Die Schweiz passt ihr Strafrecht in moderatem Mass an, was in der Vernehmlassung nicht überall begrüsst wurde. Dass die Schweiz nicht wenige Vorbehalte anbringt, wurde zum Teil kritisiert; allerdings sieht die Konvention vor, dass Staaten Vorbehalte anbringen dürfen. Der wichtigste Fortschritt, den die Schweiz mit der Umsetzung erzielt, wird mehrheitlich begrüsst. Er besteht darin, dass mit einem neuen Absatz zu Artikel 143bis StGB die Weitergabe von Passwörtern, Programmen und Daten zum Zweck des Hackens unter Strafe gestellt wird.
Eine Minderheit der Kommission möchte die Konvention weder genehmigen noch umsetzen, da kein Vorteil für die Schweiz ersichtlich sei. Internationale Zusammenarbeit, argumentiert sie, führe automatisch zu mehr Bürokratie, was nicht im Sinne der Schweizer Behörden sei. Die Mehrheit sieht in der Konvention eine Chance, denn internationale Kooperation erlaubt es, die Verfolgung von Internetkriminalität effizienter zu gestalten.
Namens der Mehrheit - der Entscheid fiel mit 18 zu 8 Stimmen - bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.