Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-02
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, den Antrag der Minderheit Joder abzulehnen. Beim Antrag der Minderheit Gross ist Zustimmung sinnvoll.
Die Hauptfrage betrifft den Antrag Joder. Die Mehrheit will eine Neunerkommission, Herr Joder will eine Fünfundzwanzigerkommission, aber der Streit geht weniger um die Zahl als um den Charakter der Kommission. Herr Joder hat es eigentlich deutlich gesagt: Er will eine politische Kommission. Was heisst politische Kommission? Politische Kommission heisst, die Mitglieder dieser nach Proporz zusammengesetzten Kommission entscheiden letztlich frei, nämlich nach politischem Gutdünken. Die Anlage der Mehrheit will etwas anderes. Sie will eine spezielle Kommission, eine juridische Kommission sui generis in einem Parlament, könnte man [PAGE 88] sagen, nämlich eine Kommission, die eben in ihren Entscheiden nicht frei ist, sondern sich nach vorgegebenen rechtlichen Erwägungen dieser ganzen Angelegenheit, zum Beispiel der Auslegung - wie es jetzt die Mehrheit beschlossen hat - des Begriffes "unmittelbar", annehmen muss. Das heisst, es ist eine Kommission, mit der man gerade verhindern will, dass nach politischer Opportunität über diese Angelegenheiten entschieden wird. Und da ist es ja evident, dass eine kleinere Kommission dieser Aufgabe besser gewachsen ist - ich müsste ja als Grüner aus Proporzgründen eher für die grössere Variante sein - und dass eigentlich nur eine kleinere Kommission, die nach den Gesichtspunkten der Fachkenntnis der Auslegung solcher Bestimmungen zusammengesetzt ist, dies wird durchsetzen können, was wir jetzt beschlossen haben.
Herr Gross hat noch einen zusätzlichen Ansatzpunkt, nämlich die Mindestdauer der Parlamentszugehörigkeit. Natürlich sind Zahlen immer arbiträr. Die Frage ist, ob wir überhaupt eine Dauer vorschlagen wollen oder nicht. Sie können ja auch sechs oder zwei Jahre beantragen. Es geht jetzt nur um die Frage, ob es sinnvoll ist, dass diese Hürde der zweiten Legislatur, also vier Jahre, im Gesetz drin ist. Ich denke, es ist eine sinnvolle Voraussetzung, denn eine gewisse Erfahrung und auch eine gewisse Kenntnis über die bereits bestehende Praxis aus eigener Anschauung tun einer Kommission gut.
Jetzt könnte man auch sagen, vielleicht wäre das gar nicht nötig, weil in der Tendenz eher Leute gewählt werden, die diese Hürde schon übersprungen haben. Ich denke aber, dass diese Mindestpräzisierung eigentlich Sinn macht. Aber es ist nicht die Hauptfrage bei dieser Auseinandersetzung, sondern die Hauptfrage ist jene des Minderheitsantrages Joder. Ich meine, dass dieser Antrag eigentlich nicht nur dieses neue Gesetz, sondern auch die neue Praxis, die wir in einem gewissen Sinn eingeführt haben, unterläuft. Herr Joder will das ja in einem gewissen Sinn auch, weil er eigentlich eine Repolitisierung dieser Angelegenheit will.