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Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-02

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Bei den Grünen gibt es einen beträchtlichen Teil - wir konnten uns in der Fraktion ja keine abschliessende Meinung bilden -, der dem Antrag Hämmerle Sympathie entgegenbringt. Es ist auch so, dass bei dieser Vorlage im Gegensatz zur Staatspolitischen Kommission in der Kommission für Rechtsfragen dieses ganze Disziplinarrecht im Hintergrund stand. Es fand keine vertiefte Auseinandersetzung darüber statt, sondern unsere Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen konzentrierte sich auf die Fragen der Immunität.

Ich denke, bei dieser ganzen Disziplinarangelegenheit sind zwei Sachen problematisch: Das eine ist die Frage des Amtsgeheimnisses. Natürlich ist eine Amtsgeheimnisverletzung, solange das Amtsgeheimnis besteht, zu pönalisieren, und es sind die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Aber ich glaube, es braucht zuerst eine vertiefte Diskussion, wo das Amtsgeheimnis überhaupt noch schützenswert ist und wo nicht. Heute besteht mit Recht, so, wie die gesetzliche Anlage ist, eine rein formale Betrachtungsweise des Amtsgeheimnisses. Das heisst, eine Amtsgeheimnisverletzung ist dann eine Amtsgeheimnisverletzung, wenn ein Geheimnis einer Kommission - da ist alles geheim - nach aussen dringt, völlig unabhängig von der Bedeutung, völlig unabhängig davon, ob es eine Sachkommission oder eine Aufsichtskommission ist. Man könnte sich ja zum Beispiel die Frage stellen, ob es für Aufsichtskommissionen respektive für spezielle Aufsichtskommissionen wie die Geschäftsprüfungsdelegation andere, strengere Regelungen braucht als zum Beispiel für eine normale Sachkommission.

Was gibt es zum Beispiel für einen schützenswerten Grund, dass ich nach einer Kommissionssitzung am Telefon gegenüber einer Journalistin oder einem Journalisten nicht sagen darf, wie die einzelnen Mitglieder in einer Kommission gestimmt haben? Das steht bei wichtigen Fragen jeden [PAGE 73] Sonntag in den Sonntagszeitungen, ist aber eine Amtsgeheimnisverletzung. Die Journalisten und Journalistinnen können das nur von Kommissionsmitgliedern wissen, und Sie wissen ja, wie der Deal läuft: "Ich sage dir ein Geheimnis, und du zitierst mich." Dieses Spielchen betreiben übrigens Menschen aus allen Fraktionen, da müssen wir uns gegenseitig nichts vormachen.

Und da stellt sich doch jetzt die Frage, ob es nicht zuerst eine vertiefte Auseinandersetzung genau über diese Fragen des Amtsgeheimnisses und des wirklich schützenswerten Bereiches des Amtsgeheimnisses braucht, bevor man einfach das Disziplinarrecht verschärft. Selbstverständlich sind alle der gleichen Meinung, dass das anders beurteilt werden muss, wenn eine Person in der Geschäftsprüfungsdelegation oder auch in einem Ausschuss der Geschäftsprüfungskommission - zum Beispiel betreffend UBS - ist. Da erfolgt zu Recht eine geheime Beratung über Wochen, und wenn da etwas nach aussen dringt, sind wirklich klare, scharfe Massnahmen am Platz, weil eine solche Kommission handlungsunfähig ist, wenn das Amtsgeheimnis nicht besteht, und das Resultat ist gefährdet. Aber es braucht Eingrenzungen. Einfach jetzt zu meinen, mit dieser Disziplinarkommission und mit dieser Disziplinarregelung werde gewissermassen der Druck erhöht, ist erstens blauäugig und zweitens auch nicht sachgerecht in Bezug auf den ganzen Bereich, in dem das Amtsgeheimnis gilt.

In diesem Sinne gibt es bei uns grosse Sympathie für den Antrag Hämmerle; er hat einen guten Wurf gemacht.

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