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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-02

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Diskussionen um Indiskretionen und die Problematik des Sanktionsverfahrens bei Amtsgeheimnisverletzungen führten vor drei Jahren zu Vorstössen für eine Änderung des Disziplinarrechts. Extreme Positionen wurden eingenommen, die einen wollten die Veröffentlichung von Kommissionsprotokollen, andere eine Verschärfung der Disziplinarmassnahmen. Durchgesetzt hat sich letztlich die parlamentarische Initiative Lustenberger 08.422, "Kommissionsgeheimnis schützen".

Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar der Meinung, dass das Vertraulichkeitsprinzip, das Amtsgeheimnis, die Vertraulichkeit von Kommissionsberatungen für das Funktionieren der Parlamentsarbeit wie für unser demokratisches System unerlässlich sind und wirksam geschützt werden müssen. Wenn Sitzungen vertraulich sind, muss die Vertraulichkeit durchgesetzt werden können. Es geht dabei weniger um eine Verschärfung von Sanktionsmassnahmen als um die Frage, wie die Vertraulichkeit, wie das Amtsgeheimnis besser geschützt und Sanktionsmassnahmen durchgesetzt werden können. Die heutigen Instrumentarien sind ungeeignet, sowohl was das Verfahren als auch was die Entscheidungsinstanzen betrifft.

Amtsgeheimnisverletzungen scheinen eine gewisse Attraktivität zu haben, weil sowohl die Vertraulichkeitsverletzung wie das Verfahren zur Aufhebung der Immunität im Rat eine grosse Medienpräsenz geniessen und Immunitätsaufhebungsentscheide mehr politischer denn rechtlicher Natur sind. Die Durchsetzung von Disziplinarmassnahmen sollte jedoch nicht politisch oder parteipolitisch, sondern eben juristisch beurteilt werden. Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Stossrichtung und die Hauptpunkte der Revision, die Kompetenzdelegation des Entscheids über Disziplinarmassnahmen vom Büro an eine kleine ständige Kommission. Wir sind daher bei Artikel 13a des Geschäftsreglementes des Nationalrates gemäss Kommissionsmehrheit für eine Neunerkommission und nicht für 25 Kommissionsmitglieder. Wir unterstützen auch, dass ein Kommissionsmitglied neu bis sechs Monate aus der Kommissionsarbeit ausgeschlossen werden kann.

Mehrheitlich unterstützt unsere Fraktion auch die Aufhebung der relativen Immunität wie auch die Aufhebung der Sessionsteilnahmegarantie. Unter dem Schutz der relativen Immunität können Parlamentarier strafbare Handlungen, insbesondere Ehrverletzungen, begehen, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Wieso soll ein Parlamentarier mehr Rechte haben, gerade wenn es um strafbare Handlungen geht, als eine Bürgerin, ein Bürger, welcher nicht Parlamentarier ist, aber ebenfalls einer exponierten Tätigkeit nachgeht? Wer auf der sachlichen Ebene politisiert und argumentiert, hat nichts zu befürchten, weil er keine strafrechtlichen Bestimmungen verletzt. Die Idee der relativen Immunität ist zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit für einen ungehinderten politischen, demokratischen Meinungsbildungsprozess gedacht, aber sie ist nicht zum Schutz einer gewissen Narrenfreiheit konzipiert. Es ist heute nicht erklärbar, wieso ein Ratsmitglied bei einem öffentlichen Auftritt oder bei publizistischer Tätigkeit die strafrechtlich relevante Grenze überschreiten darf, während dieses Recht seinen nichtparlamentarischen Mitkonkurrenten nicht zusteht. Die relative Immunität ist ein Privileg der Classe politique, das aufgehoben werden sollte.

Das Gleiche gilt für die Sessionsteilnahmegarantie. Sie ist als eine Form der relativen Immunität überholt und gehört abgeschafft. Wieso soll ein Ratsmitglied während der Session wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens strafrechtlich nicht belangt werden können? Die Sessionsteilnahmegarantie geht zudem davon aus, dass ein Ratsmitglied nur während der Session sein Mandat ausübt. Die Kommissionstätigkeit ist nicht geschützt, dürfte faktisch aber mindestens so bedeutend sein wie die Teilnahme an Ratssitzungen.

Wir müssen gesetzlich regeln, was nötig ist, und aufheben, was überholt ist. Diese Vorlage macht das.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und im Wesentlichen der Kommissionsmehrheit folgen.