Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-02

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Wie bereits beim Eintreten dargetan, unterstützt die grüne Fraktion mehrheitlich die Aufhebung der relativen Immunität.

Es stehen sich hier drei Positionen gegenüber. Wir haben jene, die die relative Immunität ganz aufheben wollen: Das ist die Mehrheit der SPK, das sind die Mitteparteien, das ist die Mehrheit der Grünen, und das sind sonst Vereinzelte. Wir haben eine zweite Gruppe: Das ist eine Minderheit der SPK, und das ist die Mehrheit der RK. Diese Gruppe will die relative Immunität in Bezug auf die heute von der RK versuchsweise durchzusetzende Praxis präzisieren. Es geht um den Begriff "unmittelbar". "Unmittelbar" heisst, dass es einen unmittelbaren Bezug zum Parlament, d. h. zum jeweiligen parlamentarischen Geschäftsbereich, haben muss. Eine dritte Gruppe namens SVP will - oh staun, oh staun! - den Status quo. Warum will die SVP das? Weil sie als einzige Gruppe in diesem Saal will, dass die parlamentarische Immunität im heutigen Wortlaut weiterhin überall und immer gilt - Fall Schlüer. Sie will, dass Herr Schlüer schreiben kann, was er will, also Leute beleidigen kann, übermässig, wenn er will, auch wenn es nichts mit dem Ratsbetrieb unmittelbar zu tun hat. Die Minderheit der SPK hat Recht damit, dass es diese Einschränkung braucht, wenn man die Immunität beibehalten will. Ich kann der SVP nur sagen, sie ist mit ihrer Position die Gralshüterin der Classe politique in Anführungszeichen - oder in ihrem Verständnis ohne Anführungszeichen -, weil sie etwas schützt, das nicht mehr schützenswert ist.

Warum drängt sich aber die Aufhebung der relativen Immunität auf? Die Aufhebung drängt sich auf, weil die relative Immunität heute nicht mehr zeitgemäss ist. Ich habe einleitend bereits dargelegt, warum. Welche drei Delikte stehen im Vordergrund? Es sind Ehrverletzungsdelikte, es geht um Verletzungen des Rassismusgesetzes, und es geht um Fragen des unlauteren Wettbewerbs. Diesbezüglich hatten wir übrigens in den letzten Jahren wenige Fälle.

Ich muss sagen, ich staune, in diesem Saal immer wieder zu hören, wie wahnsinnig betroffen alle unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier von diesen Verfahren sind. Ich habe den Eindruck, wenn ich Sie höre, Sie würden jeden Tag mit Strafverfahren überhäuft, könnten Ihre parlamentarische Tätigkeit - oh Schreck, oh Graus - gar nicht mehr wahrnehmen. Nur, in der Kommission für Rechtsfragen hatten wir in der letzten Zeit, glaube ich, keinen Fall. Insgesamt hatten wir in den letzten sieben Jahren vielleicht sechs, sieben Fälle, mehr waren es nicht; Herr Stamm wird mir Recht geben. Also so wahnsinnig kann ja das Schutzbedürfnis nicht sein, und so arm sind Sie, liebe Mitkolleginnen und -kollegen, durch Ihre immer so mutigen Äusserungen nicht dran. Offensichtlich ist Mut immer noch gefragt, Sie dürfen trotz allem immer noch weitgehend sagen, was Sie wollen.

Überschreitet aber eine Person die Grenzen krass - das geschieht -, dann gibt es doch keinen Grund, warum diese Person besser geschützt werden soll als eine Person, die nicht im Parlament ist. Wieso hat ein Parlamentarier oder eine Parlamentarierin ein schützenswertes Recht auf Beleidigungen völlig unter der Gürtellinie, völlig losgelöst vom parlamentarischen Zusammenhang, und eine Journalistin oder ein Journalist, eine Publizistin oder ein Publizist hat das nicht? Das können Sie niemandem erklären, und in diesem Sinne kann ich Ihnen nur sagen: Heben Sie diese relative Immunität auf, sie hat ihren Zweck verloren.