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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-03-22

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-03-22

Wortprotokoll

Lassen Sie mich zuerst ganz herzlich für die freundlichen Willkommensworte danken, Frau Präsidentin, und lassen Sie mich ein letztes Mal, obwohl mich die neue Aufgabe gepackt hat und ich sie auch mit Freude erfülle, mit ein bisschen Wehmut sagen: liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Wir sind nicht zum ersten Mal mit der radikalen Forderung konfrontiert, die Armee sei abzuschaffen. Das ist der eigentliche Kernpunkt der Initiative; dies haben verschiedene Referenten, zuletzt Herr Merz, klar dargestellt. Die Volksinitiative "für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee" wurde von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) eingereicht und hat im Kern das gleiche Ziel wie schon die erste Volksinitiative der GSoA, "für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik", welche bekanntlich 1989 von Volk und Ständen mit grossem Mehr abgelehnt worden ist.

Die neue Initiative koppelt das Kernanliegen der Abschaffung der Armee mit der Forderung nach einem sicherheitspolitischen Umdenken. Das Kernanliegen des Umdenkens seinerseits ist von den Initianten in eine Verfassungsnorm gekleidet worden, die den Bund dazu verpflichten soll, so genannt "konfliktträchtige Ungerechtigkeiten im In- und Ausland" abzubauen.

Für die Umsetzung einer solchen Sicherheitspolitik empfehlen die Initianten einen ganzheitlichen Ansatz. Es geht um die Förderung von Chancengleichheit und gerechten Beziehungen zwischen den Geschlechtern, den sozialen Gruppen und den Völkern sowie um eine umweltverträgliche und gerechte Verteilung der natürlichen Ressourcen. Das sind alles Ziele, die an sich nicht umstritten sind und für die sich unser Land in verschiedener Hinsicht bereits heute engagiert. Richtschnur dieser Politik sollen die Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der gewaltfreien Konfliktbearbeitung sein. Das alles, der ganzheitliche Ansatz der Grundsätze der Umsetzung, ist in ein ausserordentlich ehrgeiziges Programm gekleidet.

Es ist keineswegs so, dass der Bundesrat die Bedeutung von Ungerechtigkeiten in dieser Welt für die Entstehung und das Andauern von Konflikten unterschätzt. Im Gegenteil, immer wieder hat der Bundesrat in seinen Analysen und in seinem Handeln diese Zusammenhänge anerkannt, zuletzt noch in dem Ende letzten Jahres veröffentlichten neuen aussenpolitischen Bericht sowie den beim EDA entwickelten Instrumenten der zivilen Friedensförderung.

Alle bisherigen und geplanten Bemühungen des Bundes für eine gerechtere Welt können jedoch nur als Teil einer umfassenden Sicherheitspolitik verstanden werden. Das ist wohl das entscheidende Faktum in dieser Frage. Eine Politik, die sich der Ursachenbekämpfung widmet, ist grundsätzlich richtig, genügt aber nicht als Antwort auf die Bedrohungen, denen sich unser Land und unsere Gesellschaft ausgesetzt sehen. Massgebend für die Beurteilung dieser Bedrohungen ist für uns und - nach seiner positiven Entgegennahme - für das Parlament der sicherheitspolitische Bericht des Jahres 2000. Dieser Bericht ist bekanntlich von beiden Räten in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen worden.

Er stellt die Antwort des Bundesrates auf die Veränderungen im strategischen Umfeld der Schweiz dar. Teil dieser Antwort ist die unmissverständliche Aussage, dass eine umfassende und glaubwürdige Sicherheitspolitik ohne eine moderne und modern ausgerüstete Armee nicht vorstellbar ist. Der im Initiativtext verwendete Ausdruck "für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik" erweist sich gerade im Lichte der Anforderungen an eine umfassende und verantwortliche Sicherheitspolitik als das Gegenteil von dem, was die Initianten behaupten. Eine Sicherheitspolitik, die glaubt, auf das Instrument einer Armee verzichten zu können, erweist sich im Gegenteil als ausgesprochen unglaubwürdig.

Im Übrigen gibt es kein Land in vergleichbarer strategischer Lage wie die Schweiz und mit ähnlichen demokratischen Entscheidfindungsprozessen, das sich dieser Erkenntnis verschlossen hätte. Alle vergleichbaren Staaten unterhalten eine Armee und unternehmen gleichzeitig auch auf zivilem Feld Anstrengungen, um Stabilität und Frieden zu fördern und zu stärken.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen, und zwar aus drei weiteren Gründen:

1. Unsere Sicherheitskonzeption wäre ohne eine Armee lückenhaft; insbesondere würde sie die Schweiz im nie wegzudenkenden Verteidigungsfall vollständig schutzlos lassen. Auf diese Weise wären wir für den Schutz unseres Landes vollständig auf Dritte angewiesen und bereits zu Beginn einer Konflikt-Eskalation ausserstande, unsere Unabhängigkeit zu behaupten - das Prinzip der bewaffneten Neutralität gäbe es nicht mehr.

2. Auch Beiträge zur Friedensförderung und Konfliktbewältigung im umfassenden Sinne könnten ohne Armee nicht ernsthaft erwogen werden.

3. Schliesslich könnten die zivilen Behörden in Situationen der Überforderung auch nicht mehr auf die Mittel der Armee zurückgreifen. An subsidiäre Einsätze der Armee bei Katastrophen und grösseren Sicherungsaufgaben wäre nicht mehr zu denken. Ich erinnere daran, dass die Kooperation unserer verschiedenen Sicherheitsorgane der Behörden gewährleisten muss, dass wir auch eine Durchhaltefähigkeit bei der "Produktion" dieser Sicherheit garantieren können. Hier wird die Armee auch inskünftig eine entscheidende Rolle zu spielen haben.

Abschliessend noch dies: Die zunehmende Erweiterung und Verbesserung des zivilen Instrumentariums der Friedensförderung und Krisenbewältigung, die bereits in Umsetzung begriffene neue Sicherheitskonzeption und die geplante Armeereform machen nach Ansicht des Bundesrates einen Gegenvorschlag überflüssig.

Deshalb bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Wenn ich noch auf die Frage von Herrn Reimann zurückkommen darf: Wir haben, nach der Diskussion in der Kommission, abgeklärt, wie es um die Zuständigkeit für eine allfällige Abänderung eines Titels steht - ohne schon materiell dazu Stellung zu nehmen, ob der Titel im konkreten Fall abzuändern wäre. Zuständig ist die Bundeskanzlei, die endgültig beurteilen kann.

Die weitere Frage, ob das Parlament allenfalls einen andern Titel des Bundesbeschlusses beschliessen könnte, ist so zu beantworten: Auch hier wird der Titel aufgenommen, ohne dass das Parlament damit eine Verpflichtung eingeht. Der Titel ist in Anführungszeichen gesetzt, sodass keine Rückschlüsse gezogen werden können.

Nach unserem Dafürhalten wäre die Frage mit Sicherheit zu prüfen, wenn der Zusatz "ohne Armee" nicht im Titel enthalten wäre. Die Formulierung "glaubwürdige Sicherheitspolitik" im Titel, ohne zu erwähnen, dass man diese ohne Armee realisieren möchte, und erst im Text als Hauptpunkt die Abschaffung der Armee, das wäre nach meinem persönlichen Dafürhalten ein Fall, in dem man prüfen müsste, ob der Titel nicht zu falschen Interpretationen Anlass gäbe.

Im konkreten Fall wird aber das Hauptelement der Initiative, die Abschaffung der Armee, im Titel genannt, sodass die Bundeskanzlei im seinerzeitigen Prüfungsverfahren der Ansicht war, dass es nicht unlauter sei, diesen Titel über die Initiative zu setzen. Damit hat sie allerdings nicht zur inhaltlichen Glaubwürdigkeit der Initiative Stellung genommen. Es obliegt nun dem Parlament, diese inhaltliche Glaubwürdigkeit [PAGE 173] zu beurteilen - anhand der Empfehlung des Bundesrates, die Initiative abzulehnen, was ich hiermit getan habe.