Janiak Claude · Ständerat · 2010-11-29
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-11-29
Wortprotokoll
Ich möchte mich den Ausführungen des Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen anschliessen und sie vielleicht dahingehend ergänzen: Die Kommission für Rechtsfragen hat ja in den letzten Jahren immer wieder Vorstösse gehabt, die sich auf bestimmte Tatbestände des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs bezogen haben und Korrekturen bei Strafandrohungen verlangt haben. Wir haben, seitdem wir uns mit diesem Projekt befassen, das Herr Kollege Bürgi vorhin angesprochen hat, immer die Politik vertreten, dass wir einen Gesamtzusammenhang sehen wollen. Das Strafrecht muss in Bezug auf den Besonderen Teil, aber auch in Bezug auf das ganze Sanktionensystem kohärent sein. Dieses Projekt - ich habe mir das gerade vorhin noch einmal bestätigen lassen - ist jetzt in der Vernehmlassung, und alle interessierten Kreise, alle Parteien können sich dazu äussern. Ich bitte Sie, und das haben wir bis jetzt im Ständerat geschafft: Man muss auch bei diesen Geschäften das Strafrecht betreffend einen kühlen Kopf bewahren können. Man kann mit Emotionen jeden Sonntag wieder einen neuen Vorstoss ankündigen, bei diesem Delikt eine strengere Strafandrohung verlangen und bei jenem, und dann hat man natürlich das Publikum kurzfristig auf seiner Seite. Aber das entbindet uns nicht von der Aufgabe, hier Kohärenz zu schaffen. Der Bundesrat ist daran, und warten wir jetzt ab, was aus der Vernehmlassung kommt und was dann der Bundesrat am Schluss vorschlagen wird.
Damit habe ich auch schon zu den Vorstössen gesprochen, und ich bitte Sie, nachfolgend auch die Motionen abzulehnen. Ich wehre mich gegen den Vorwurf, dass der Ständerat hier einen Schmusekurs fahren würde und diese Straftatbestände nicht ernst nehmen würde. Aber wir wollen das sachlich anschauen, wir wollen uns überzeugen von den Argumenten, und wir wollen am Schluss eine kohärente Lösung haben.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag und anschliessend auch die Motionen abzulehnen.