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Jenny This · Ständerat · 2010-11-29

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-11-29

Wortprotokoll

Im vollen Bewusstsein meiner Erfolgsaussichten möchte ich Ihnen beantragen, sämtlichen Vorstössen von Frau Rickli zuzustimmen. Ich werde allerdings zu diesen Themen nur einmal sprechen.

Immer wieder lesen wir von empörend geringen Strafen bei schweren Delikten gegen Leib und Leben. Es ist offensichtlich: Unser aktuelles Strafgesetz entspricht nicht mehr dem gesunden Menschenverstand. Oft scheint es, dass das Interesse der Täter stärker gewichtet wird als das Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit. Immerhin hat nach entsprechenden Vorstössen im Nationalrat jetzt auch der Bundesrat Handlungsbedarf erkannt und schlägt verschiedene Strafverschärfungen vor. Leider verzichtet unsere Regierung aber ausgerechnet bei Vergewaltigungen und anderen Sexualdelikten auf eine Erhöhung der Strafen. Für mich ist es inakzeptabel, dass heute bei Sexualdelikten nur bedingte Freiheitsstrafen, ja sogar nur bedingte Geldstrafen ausgesprochen werden. 70 Prozent aller Sexualverbrecher müssen gar nicht ins Gefängnis oder nur für sehr, sehr kurze Zeit. Auch Kinderschänder wandern oft nicht hinter Gitter, sondern werden sogar als Wiederholungstäter immer wieder nur bedingt oder mit Geldzahlungen bestraft.

Die Kommission bestreitet offensichtlich nicht, dass zusätzliche Informationen durch ein Register in gewissen Fällen von Nutzen sein können. Allerdings ist die Kommission der Meinung, dass der Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Ab wann lohnt sich denn der Aufwand? Ab sechzehn Vergewaltigungen und drei Tötungsdelikten? Oder ab vierzig Vergewaltigungen und zehn Tötungsdelikten? Erst bei Einsparungen von 2 Millionen Franken Ermittlungskosten? Ich bitte Sie, Aufwandüberlegungen bei Gewaltdelikten sind - da gehen Sie sicher mit mir einig - in diesem Zusammenhang zynisch und vor allem auch fatal.

Wenn jemand von uns - was ich ja nicht hoffe - direkt oder indirekt betroffen wäre, würde sich unsere Haltung sehr, sehr schnell ändern. Tragisch sind diese Aussagen auch vor dem Hintergrund, dass alle Daten ja bereits erfasst sind und nur noch zusammengeführt werden müssten. Nun wird auch das Argument der Mobilität herangezogen. Auch das ist unverständlich. Die meisten Delikte werden in einem engen geografischen Raum begangen. Die Täter kommen in den meisten Fällen nicht von Hamburg oder Berlin.

Die beiden erfolgreichen Volksinitiativen im Bereich des Sexualrechts, die Verwahrungs-Initiative und die Initiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern", zeugen von einem tiefen Unmut gegenüber der Passivität der Politik. Gestern gab es wieder eine Volksabstimmung, und auch die Ausschaffungs-Initiative hatte in diesem Rat gerade einmal sieben Stimmen auf sich vereinigt.

Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Pädophilie rufen nach einer harten Gangart. Kinder - darin gehen Sie mit mir einig - sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft und können sich nicht wehren. Es ist nun einmal eine traurige Tatsache: Meistens handelt es sich um Wiederholungstäter. Dagegen kann nur ein zentrales schweizerisches Register für Schwerstverbrechen helfen, auf welches Richter, Polizei und andere involvierte Behörden Zugriff haben müssen. Es geht dabei nicht um Übertretungen und Bagatellen, sondern um schwerste Pädophilie. Pro Jahr werden in der Schweiz etwa 600 Mörder und Vergewaltiger verurteilt. Der grösste Teil dieser Straftäter kommt wieder frei; viele werden wieder rückfällig. Um Wiederholungstaten zu verhindern, ist der rechtzeitige Informationsaustausch wichtig. Die Strafverfolgungsbehörden müssen über dieses Register jederzeit Zugang zu Informationen über Wohnort, Name, Aussehen und weitere Daten haben.

Ich sage nicht, dass sich diese Taten alle verhindern lassen. Aber auch wenn wegen diesem Vorstoss nur zwei- bis dreimal ein Erfolg resultiert, sollten wir keine Mittel scheuen, um diese Motion zu überweisen. Es genügt in der Politik nicht mehr, sich ständig hinter Paragrafen zu verschanzen, um das Nichthandeln und Wegsehen zu begründen. Ich hoffe sehr, dass wir diese Motion annehmen werden. Wir müssen alles dafür tun, um ein Kinder- bzw. Menschenleben zu retten.