Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2011-03-03
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-03
Wortprotokoll
Ich schlage Ihnen in meinem Einzelantrag zwei Dinge vor: einerseits eine Änderung [PAGE 145] gegenüber der Lösung des Nationalrates und andererseits eine Klärung, was mit jenen Versicherten passiert, die kein Netzwerk haben, und wie viel Selbstbehalt sie bezahlen müssen.
Zum ersten Punkt: Wenn wir die Version des Nationalrates übernähmen, dann wäre die Regelung so, dass eine Versicherung in einer Region nach Ablauf der drei Jahre Übergangsfrist die Zulassung verlieren würde, wenn sie kein Netzwerk anbieten würde. Das ist tatsächlich eine sehr asymmetrische Kräfteverteilung, weil es für die Ärztenetzwerke dann natürlich möglich wäre, keine Verträge abzuschliessen, weil sie wüssten, dass die Versicherung damit die Zulassung verlieren würde. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass eine Versicherung, die in einer Region nach drei Jahren kein Netzwerk anbietet, die Zulassung grundsätzlich vorübergehend behalten kann, man sie aber mit Auflagen versehen kann. Es kommt nämlich darauf an, ob vor allem die Versicherung oder das Ärztenetzwerk für den Nichtvertragsabschluss verantwortlich ist. Die Version, wie sie die Mehrheit der Kommission vorschlägt, trägt diesem Anliegen nicht Rechnung, weil sie Artikel 13 Absatz 2 Litera b einfach ausser Kraft setzt. Das ist nicht die Absicht, die die Kommission eigentlich hatte.
Zum zweiten Punkt: Ich schlage vor, dass wir klären, was bezüglich Selbstbehalt mit den Versicherten ist, die in einer Region wohnen, wo es kein Netzwerk gibt. Ich schlage Ihnen vor, dass für diese Versicherten der Selbstbehalt von 10 Prozent, wie er heute gilt, weiterhin gilt. Diese Klärung müssen wir vornehmen, weil es bis jetzt grosse Missverständnisse gegeben hat. Ich könnte mir, sollte sich der Ständerat durchsetzen, für die weitere Differenzbereinigung auch vorstellen, dass man sich dann der tieferen Kostenbeteiligung anschliesst. Aber im Moment schlage ich Ihnen eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent vor.
Ich bin überzeugt, dass die Version, wie sie die Mehrheit der Kommission beschlossen hat, zwar ein wichtiges Problem aufnimmt und zu lösen versucht, dass sie es aber falsch löst, dass sie mit der Aufhebung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g die falsche Lösung vorschlägt. Es geht nicht darum, die Versicherungen aus der Pflicht zu entlassen, Netzwerke anzubieten; es geht darum zu verhindern, dass sie die Zulassungsbewilligung verlieren, wenn sie kein Netzwerk anbieten.
Ich bitte Sie, hier diese Korrektur vorzunehmen und damit dem Ständerat die Möglichkeit zu geben, die Sache noch einmal genau anzuschauen.