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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-03-03

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03

Wortprotokoll

Es ist bereits mehrfach gesagt worden. Wir sind an einem weiteren Kernstück dieser Vorlage. Auch die Bedeutung für die Volksabstimmung wurde bereits hervorgestrichen. Es geht zunächst um den Selbstbehalt, um eine Differenzierung des Selbstbehaltes. Hier haben wir das Instrument, das auf der Seite der Versicherten ansetzt. Dass dieses Instrument wirkt, hat die Geschichte bereits gezeigt. Es ist nämlich bei Generika-Medikamenten eingeführt und hat sich dort bewährt und schnell Wirkung gezeigt.

Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass eine geringere Kostenbeteiligung dem System Geld entzieht, und zwar je mehr Geld, je mehr das Modell Zuspruch findet. Dies gilt für das Modell des Ständerates, das eine Senkung auf 5 und 15 Prozent vorsieht, aber auch für die Lösung der Kommissionsmehrheit mit den vorgeschlagenen 7,5 und 15 Prozent. Die Folge sind Prämienerhöhungen bei der Einführung dieses neuen Systems. Das Ausmass kann heute noch nicht beziffert werden. Wir müssen Prämienerhöhungen aber unbedingt vermeiden. Wir können dem Volk nicht erklären, weshalb wir Massnahmen treffen, welche einen Prämienschub auslösen. Die Bevölkerung erwartet von uns zu Recht kostendämpfende, nicht kostentreibende Massnahmen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird deshalb mehrheitlich an den 10/20 Prozent festhalten und die Minderheit II (Bortoluzzi) unterstützen.

Zum zweiten Thema, dem Franchisenhöchstbetrag: Hier will die SGK-Mehrheit keine Beträge im Gesetz festhalten, was auch der heutigen Regelung entspricht. Auch heute hat der Bundesrat die Kompetenz, die Beträge in eigener Kompetenz festzulegen. Die Minderheit will die Beträge von 500 respektive 1000 Franken als Maximum festschreiben und damit Sicherheit für die Bevölkerung schaffen. Aus meiner Sicht handelt es sich auch um eine vertrauensbildende Massnahme. Wichtig ist aber, dass die Differenz zwischen minimaler und maximaler Beteiligung genügend gross ist, denn das ist der Hebel, der bei der Wahl des Versicherungsmodells auch Wirkung zeigen wird.

Bei beiden Modellen unterscheiden sich die beiden Beträge um den Faktor 2; sie sind diesbezüglich gleichwertig. Die CVP/EVP/glp-Fraktion kann zu beiden Versionen stehen und hat keine explizite Präferenz.

In Artikel 64 Absatz 3bis wird die Teuerungsentwicklung angesprochen. Die Mehrheit der Kommission will, dass die Höchstbeträge des Selbstbehalts an die Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung, also an die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, gekoppelt werden; die Minderheit Schenker will sie an die Lohn- und Preisentwicklung koppeln. Es ist klar, dass sich die Schere mit dem Minderheitsantrag Schenker Silvia öffnen wird. Das ist eine Fehlentwicklung, welche wir nicht zulassen dürfen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird hier die Mehrheit unterstützen, weil das aus sachlichen Überlegungen das Richtige ist.

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