Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-03-03
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-03
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich so, wie Kollege Rossini gesagt hat; hier geht es um das Kernstück dieser Vorlage.
Meine Minderheit II beantragt Ihnen, am Konzept des Nationalrates festzuhalten, das heisst, den Selbstbehalt für den eingeschränkten Zugang zu Netzwerken auf 10 Prozent festzulegen und den Zugang zu allen zugelassenen Leistungserbringern mit 20 Prozent Selbstbehalt zu belasten. Dazu gehört dann, in Absatz 3 in der Vorlage einsehbar, die Franchise, der jährliche Höchstbetrag dieses Selbstbehalts. Da wäre es dann zweckmässig, das Bestimmen dieses Höchstbetrages dem Bundesrat zu überlassen. Man muss es als Konzept sehen: Das eine ist, dass der differenzierte Selbstbehalt 10 bzw. 20 Prozent beträgt, und das andere ist die Festlegung der Franchise durch den Bundesrat im Verhältnis 1 zu 2; das ist dann auch im Gesetz festgelegt.
Man stellt sich natürlich die Frage, warum wir an dieser Differenzierung 10 und 20 Prozent, wie es der Nationalrat in der ersten Lesung beschlossen hat, festhalten sollen und nicht auf den Beschluss des Ständerates, also 5 und 15 Prozent, oder auf den Antrag der Mehrheit der Kommission, also 7,5 und 15 Prozent, eingehen sollen. Was erwartet man von unserer gesetzgeberischen Veranstaltung hier? Seit Jahren wird darüber geklagt, dass die Prämien in einem Ausmass steigen, das für viele Leute in unserem Land unverhältnismässig ist. Wenn wir Massnahmen treffen, davon bin ich überzeugt, müssen wir einen Vorschlag machen, der diesem Prämienwachstum einen Riegel vorschiebt. Das können wir nur tun, wenn wir die Eigenverantwortung stärken. Die Stärkung der Eigenverantwortung soll, wie die Minderheit II es vorschlägt, durch einen Selbstbehalt erfolgen, der sich bei einem vorbehaltlosen Zugang erhöht und der sich, wenn Sie sich in ein Netzwerk begeben, an den 10 Prozent orientiert, die wir heute haben. Ich glaube, es ist politisch entscheidend, dass wir an diesem Modell mit 10 und 20 Prozent festhalten.
Wenn Herr Rossini sagt, die Senkung des Selbstbehalts habe im Zusammenhang mit der Einführung der Netzwerkpflicht eine positive Stossrichtung, so stimmt das natürlich. Das ist nicht einfach abzustreiten, aber man muss sich bewusst sein, dass eine Senkung des Selbstbehalts, je nachdem, wie viele Leute von einem solchen Netzwerk Gebrauch machen, dazu führen könnte, dass die Prämienlast steigt. Das wäre ja, so meine ich, kaum im Sinn des Erfinders von Korrekturen im Gesundheitswesen. Darum sage ich: Die Minderheit II weicht dieser Gefahr aus.
Das zweite Problem, das sich ergibt, ist die Tatsache, dass Sie dort, wo keine Netzwerke entstehen, den Leuten vor allem zu Beginn dieser ganzen Übung einen höheren Selbstbehalt aufbrummen müssen, obwohl die Leute eigentlich nichts dafür können, dass es bei ihnen keine Netzwerke gibt.
Schaffen Sie sich also keine unnötigen neuen Probleme, und bleiben Sie beim Beschluss, wie wir ihn bei der ersten Lesung gefasst haben: ein differenzierter Selbstbehalt von 10 bzw. 20 Prozent. Und folgen Sie bei Absatz 3 der Mehrheit, damit der Bundesrat die Höhe der Franchise festlegt.