Borer Roland F. · Nationalrat · 2011-03-03
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-03
Wortprotokoll
Betreffend Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g ist die Fraktion der SVP in sich gespalten. Eine Minderheit der Fraktion ist der Meinung, dass diese Formulierung der Mehrheit tatsächlich etwas bringen würde, um die Preise bei den Leistungsangeboten zu steuern. Man kann daran glauben; wahrscheinlich wird erst die Geschichte zeigen, ob das etwas bringt.
Aber es wurde in dieser Formulierung ein Fehler eingebaut, der eben dazu führt, dass die Mehrheit der Fraktion hier die Minderheit Ruey unterstützen wird. Der Fehler ist nämlich der, dass wir hier Vertragsbedingungen vorschreiben, die einseitig sind. Auf der einen Seite wollen wir die Versicherer zwingen, mit Netzwerken Verträge einzugehen, auf der anderen Seite bestehen adäquate Forderungen auf der Seite der Leistungserbringer jedoch nicht. Konkret gesagt: Die Versicherer können noch so sehr wollen; es passiert nichts, wenn die Leistungserbringer finden, dass sie nicht mitmachen wollen. Unter diesen Bedingungen wäre es sogar möglich, dass in Bereichen, wo derartige Angebote nicht zustande kommen, schlussendlich die Versicherten über ihre Eigenbeteiligung bestraft würden.
Verträge sind gut, Verträge sind in gewissen Bereichen auch notwendig. Aber bitte Verträge, bei denen beide Seiten - hier Versicherer, da Leistungserbringer - in die Pflicht genommen werden! Einseitige Verträge, die der einen Partei vollkommen freie Hand lassen, ob sie mitmachen will oder nicht, die andere Seite aber zwingen, derartige Angebote zu machen, solche Verträge haben in unserer freien Marktwirtschaft, die in der Regel auf dem Wettbewerbsprinzip basieren sollte, nichts zu suchen.
Dies ist der Grund, weshalb die Mehrheit unserer Fraktion hier den Antrag der Minderheit Ruey unterstützen wird.