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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-03-03

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-03-03

Wortprotokoll

In der Differenz bei Artikel 41d geht es um die vertragliche Bindung der Versicherten an ihren Krankenversicherer, also um sogenannte Knebelverträge, und um Austrittshürden.

Die Mehrheit der Fraktion der Grünen bittet Sie, hier den Minderheitsantrag zu unterstützen, um den Versicherern nicht Tür und Tor für eine Angebotspalette an Knebelverträgen zu öffnen. Die Option mit den verschiedenen Laufzeiten der Verträge wäre ein reines Marketinginstrument, das als weiterer Lockvogel zum Beitritt zu einem integrierten Versorgungsnetz dienen würde, im Endeffekt aber den Versicherungsnehmer bevormundet und benachteiligt. Denn die Kasse und die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen.

Diese Knebelverträge und die Austrittshürden müssen gestrichen werden, dann würden die integrierten Versorgungsnetze an Attraktivität gewinnen, an wirklicher Attraktivität.

Was den Antrag Steiert zu Artikel 41d Absatz 3 anbelangt, empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Fraktion der Grünen, diesen zu unterstützen. Der Bundesrat und nicht die Versicherer soll die Kompetenz haben, die Austrittsbedingungen für jene Versicherten zu regeln, welche den Versicherer und die Versicherungsform vor Ablauf der vereinbarten Dauer verlassen.

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