Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-03-08
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-08
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden im Übrigen grundsätzlich der Kommissionsmehrheit zustimmen, und ich werde bei den einzelnen Bestimmungen das Wort nicht mehr ergreifen.
Lautere Geschäftspraktiken sind eine Voraussetzung für eine gut funktionierende Marktwirtschaft. Die hier vorgeschlagene Änderung des UWG, die den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken verbessern, die Rechtsdurchsetzung stärken und die Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden schaffen soll, ist deshalb aus Sicht der BDP sehr zu begrüssen; dies umso mehr, als lauterer Wettbewerb mit der Gleichwertigkeit der Interessen von Wirtschaft, Konsumenten und Allgemeinheit nicht nur aus wettbewerbspolitischen Gründen wichtig ist, sondern ebenso sehr im öffentlichen Interesse liegt.
Heute haben wir bezüglich einzelner Geschäftspraktiken keine oder nur ungenügende Regelungen. So gibt es insbesondere Mängel bei einzelnen Geschäftspraktiken, dann aber auch in der Rechtsdurchsetzung und im grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Verbesserungen sind in all diesen Bereichen nötig, um gewisse irreführende und betrügerische Geschäftspraktiken besser bekämpfen zu können. Gerade Praktiken wie Adressbuchschwindel oder Schneeballsysteme haben in letzter Zeit wieder stark zugenommen. Massnahmen sind deshalb dringlich. Als ebenso wichtig erachten wir aber auch Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung, denn die besten Regeln taugen nichts, wenn es an deren Durchsetzung fehlt.
Die BDP-Fraktion begrüsst sodann insbesondere bei Artikel 3 Buchstabe s die Einführung klarer Vorgaben zur Verhinderung von unlauterem Geschäftsgebaren im elektronischen Geschäftsverkehr, wie sie der Ständerat zusätzlich zum Entwurf des Bundesrates beschlossen hat. Gerade in diesem Bereich, der immer mehr an Bedeutung zunimmt, weist unser Land gravierende Lücken auf. Darauf hat im Übrigen die GPK des Nationalrates bereits vor Jahren hingewiesen und entsprechende gesetzliche Regelungen gefordert. Immerhin ein Teil dieses Bereichs soll nun mit dieser Vorlage verbessert werden, und zwar mit der Angabe der Identität und Kontaktadresse der Vertragspartei, mit Hinweisen auf die technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, mit der Möglichkeit, Eingabefehler vor Aufgabe der [PAGE 223] Bestellung zu erkennen und zu korrigierenn und mit der Bestätigung des Bestellers.
Bei Artikel 8, Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen, werden wir hingegen nicht den Ständerat und den Bundesrat, sondern die Mehrheit unserer Kommission unterstützen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat gutgeheissene neue Bestimmung einer verschärften Kontrolle der AGB würde unseres Erachtens nicht nur die Vertragsfreiheit über Gebühr einschränken, sondern auch zu Rechtsunsicherheit führen. Gerade das Gegenteil soll aber die hier zur Diskussion stehende Gesetzesrevision bewirken.
Mit der vorliegenden Revision werden wichtige Mängel im geltenden Recht behoben. Damit wird insgesamt zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes beigetragen. Namens der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen der Kommissionsmehrheit gutzuheissen.