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AB 116329

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-08

Wortprotokoll

Die Ratifikationspolitik der Schweiz bezüglich ILO-Konventionen folgt einem einfachen Grundsatz: Wenn unser positives Recht, das heisst die Gesetzgebung und die Praxis, mit der entsprechenden internationalen Norm übereinstimmt, ratifizieren wir diese. In seltenen Fällen, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, machen wir eine Ausnahme, indem wir Ihnen gleichzeitig mit der Ratifikation die notwendigen Anpassungen im innerstaatlichen Recht vorschlagen. Nach diesem Muster sind wir etwa bei den fundamentalen Übereinkommen der ILO oder dem Seearbeitsübereinkommen verfahren.

Nun kann es allerdings sein, dass ein Übereinkommen zwar zum Zeitpunkt seiner Annahme nicht für eine Ratifikation infrage kommt, die vorliegenden Diskrepanzen aber später durch Anpassungen des innerstaatlichen Rechts beseitigt [PAGE 248] werden. Deshalb ist es angebracht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob die zum Zeitpunkt der Annahme der Konvention bestehenden Ratifikationshindernisse nicht weggefallen sind. Diese Aufgabe, das heisst die regelmässige Überprüfung nichtratifizierter Übereinkommen, ist Teil des Mandats der tripartiten Kommission für ILO-Angelegenheiten, die wir in Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nr. 144 eingesetzt haben. Der Bundesrat hat bereits im Schwerpunktkapitel des Aussenwirtschaftsberichtes 2009 zum Thema Nachhaltigkeit in der Aussenwirtschaftspolitik angekündigt, einen strategischen Ansatz zur Förderung und Ratifikation von ILO-Übereinkommen zu entwickeln. Im Rahmen dieser Arbeiten hat die tripartite Kommission für ILO-Angelegenheiten im Oktober 2010 denn auch bereits den Entwurf eines Berichtes diskutiert, der die gegenwärtige Ratifikationspraxis untersucht und die Grundlage für die Identifizierung von Familien von Übereinkommen liefern soll, deren Ratifikation ins Auge gefasst werden könnte. Eine glaubwürdige Ratifikationspolitik ist wesentliches Element eines kohärenten Engagements der Schweiz in der ILO und Ausdruck der Bedeutung, die wir den Aufgaben der ILO und der sozialen Dimension der Globalisierung beimessen.

Da also die im Postulat 10.3636 geforderte Massnahme einer Priorität des Bundesrates entspricht und ihre Umsetzung bereits aufgegleist ist, beantragen wir Ihnen, das Postulat anzunehmen.

Zum Postulat 10.3637: Zurzeit hat die WTO Beobachterstatus bei der ILO, umgekehrt ist dies aber nicht der Fall. Die punktuelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen findet auf einer Ad-hoc-Basis statt, etwa zur Erstellung gemeinsamer Berichte. Der Bundesrat hat bereits im Schwerpunktkapitel des Aussenwirtschaftsberichtes 2009, das dem Thema Nachhaltigkeit in der Aussenwirtschaftspolitik gewidmet war, festgehalten, dass er Bedarf für eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen sieht. Der ILO den Beobachterstatus bei der WTO zu verschaffen, ist also bereits jetzt ein Ziel des Bundesrates. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Verwaltungsrat der ILO ab Juni 2011 wird eine gute Gelegenheit sein, dieses Anliegen voranzutreiben.

Ich will es aber nicht versäumen, Sie darauf hinzuweisen, dass dies ein schwieriges Unterfangen sein wird. Die Thematisierung sozialer Aspekte in der WTO ist ein sehr sensibles Thema. Vor allem Entwicklungsländer haben sich wiederholt erfolgreich gegen eine Diskussion dieser Fragen in der WTO gewehrt. So hat es das Thema denn auch nicht auf die Agenda der aktuellen Doha-Verhandlungsrunde geschafft. Wir werden also gut beraten sein, dieses Vorhaben pragmatisch und mit einem realistischen Fahrplan anzugehen. Trotz dieser Schwierigkeiten ist der Bundesrat gewillt, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen und mit gleichgesinnten Ländern wie etwa Frankreich zusammenzuarbeiten, um das Anliegen des Postulates zu erfüllen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, auch das Postulat 10.3737 anzunehmen.

[VS]