Lexipedia

preparatory:AB 116380

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten, und zwar aus sechs Gründen:

1. Das Verhältnis des Informationsaustausches via Eurojust zur Rechtshilfe in Strafsachen, insbesondere zur spontanen Rechtshilfe, ist nicht klar. Die Vorlage institutionalisiert die spontane Rechtshilfe und hebelt damit die verfahrensmässig geordnete Rechtshilfe in Strafsachen aus.

2. Es wird proklamiert, dass Eurojust die Zusammenarbeit bei schweren Formen der internationalen Kriminalität verstärkt. Es stellt sich hier die Frage, welche Delikte dann zu den schweren Formen der internationalen Kriminalität gehören. Es wird zum Beispiel die Computerkriminalität erwähnt. Aber wir haben letzte Woche hier im Saal das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität beschlossen. Es ist weiter die Rede von allen Straftaten, die finanzielle Interessen der Europäischen Gemeinschaft berühren. Wenn die Groupe d'action financière per 2013 Steuerdelikte als Vortaten zu Geldwäscherei qualifiziert, dann findet der automatische Informationsaustausch in Steuersachen bereits auf Ebene Eurojust statt. Das wollen wir nicht.

3. Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien soll vor allem über Informationsaustausch erfolgen. Es wird aber nirgends gesagt, welche Informationen ausgetauscht werden können, ob dazu auch solche gehören, die den Geheimbereich einer Person betreffen, oder solche, die durch Zwangsmassnahmen erhoben wurden. Dazu stellt sich die Frage: Sind Informationen auch Beweismittel? Werden Bankunterlagen oder ähnliche Finanzdokumente weitergegeben? All diese Fragen sind nicht geregelt.

4. Gemäss Artikel 10 Absatz 3 sind die Parteien nicht daran gehindert, in besonderen Fällen andere Kanäle für den Informationsaustausch zu vereinbaren. Damit werden sämtliche Schleusen für einen unkontrollierbaren Informationsaustausch geöffnet. Wie sollen denn hier die Rechte der betroffenen Rechtsuchenden gewahrt werden?

5. Viel ist von Datenschutz die Rede. Auch besagt Artikel 16, dass die betroffenen Personen das Recht auf Zugang zu den Daten, die sie betreffen, haben und deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen können. Die Frage ist doch, ob die betroffenen Personen, deren Daten geschützt werden sollen, überhaupt in diesen Informationsaustausch involviert sind, mithin davon wissen und somit ihre Rechte wahrnehmen können. Wenn ich nicht weiss, ob irgendwelche Daten über mich gesammelt werden, kann ich ja auch meine Rechte gar nicht wahrnehmen!

6. Es erfolgen gar keine Abgrenzungen zum Beispiel zu den Dutzenden von bilateralen justiziellen Abkommen, es erfolgen keine Abgrenzungen zu Schengen, es erfolgen keine Abgrenzungen zum Schengen-Informationsaustauschgesetz, es erfolgen keine Abgrenzungen zu Europol, es erfolgen keine Abgrenzungen zu Interpol, es erfolgen keine Abgrenzungen zum Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität, welches wir letzte Woche in diesem Saal beschlossen haben, es erfolgen keine Abgrenzungen zum ordentlichen Rechtshilfeverfahren, und es erfolgen keine Abgrenzungen zum ordentlichen Amtshilfeverfahren. Wir lassen überall Datenaustausch zu. Einen Überblick, einen klaren Überblick hat niemand mehr!

Aus diesen sechs Gründen beantragen wir Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Wir müssen zuerst konkrete Regeln aufstellen, wie wir den Datenaustausch über alle Abkommen, die bereits bestehen, regeln wollen. [PAGE 264]

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.