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Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-03-09

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-09

Wortprotokoll

Sie haben es bereits gehört: Die Reform des Zivilschutzes und des Bevölkerungsschutzes wurde 2004 mit dem neuen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz abgeschlossen. Inzwischen ist diese Reform auch in den Kantonen weitgehend umgesetzt. Wir legen Ihnen heute eigentlich eine kleine Revision vor, nämlich die Garantiearbeiten dieser Reform aufgrund der bisher auf Stufe Bund und in den Kantonen gemachten Erfahrungen. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die seinerzeitige Reform bewährt hat: Der Zivilschutz und der Bevölkerungsschutz funktionieren zu unserer Zufriedenheit. Sie haben in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes einen hohen Stellenwert, der oft verkannt wird. Wenn Sie nur schon die Zahlen beiziehen, sehen Sie, dass im Zivilschutz inskünftig praktisch gleich viele Leute eingeteilt sein werden wie in der Armee. Dazu kommen die Blaulichtorganisationen, die das Bild des Bevölkerungsschutzes abrunden.

Die Reform des Bevölkerungsschutzes ist damit noch nicht abgeschlossen; verschiedene Sprecher haben darauf hingewiesen. Mit dem sicherheitspolitischen Bericht hat der Bundesrat beschlossen, nicht nur einen Armeebericht zu erstellen, sondern zusammen mit den Kantonen auch einen Bericht zum Bevölkerungsschutz. Mit diesem Bericht soll aufgezeigt werden, wie sich die Organe des Bevölkerungsschutzes weiterentwickeln und dass sie weiterhin einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit des Landes leisten werden. Dieser Bericht wird Ende dieses Jahres vorliegen und dürfte den Ansatz für eine weitere Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ab 2015 liefern.

Nach der Reform des Bevölkerungsschutzes wurde auch der neue Finanzausgleich in Kraft gesetzt, mit dem die finanziellen Zuständigkeiten in diesem Bereich neu geregelt wurden. Wir werden auf den neuen Finanzausgleich im Laufe der Gesetzesberatungen zurückkommen.

Die aktuelle Revision dieses Gesetzes sieht vor, im Ausbildungsdienst und im Einsatz die Zuständigkeiten zu regeln bzw. die Garantiearbeiten zu leisten. Einmal mehr werden Schutzräume für die Bevölkerung, Schutzanlagen und [PAGE 270] Ersatzbeiträge im Zentrum stehen; das haben Sie zwischenzeitlich auch schon im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen entsprechend diskutiert. Die Schutzraumbaupflicht soll auch im neuen Gesetz grundsätzlich bestehen bleiben; das wird noch zu Diskussionen Anlass geben.

Wir meinen, insgesamt sollten Sie der Vorlage folgen, weil sie ein Einvernehmen zwischen Bund und Kantonen bietet und einem roten Faden im Bevölkerungsschutz folgt. Wenn einzelne Aspekte herausgerissen oder herausgebrochen werden, entsteht ein entsprechendes Ungleichgewicht, aber ich nehme an, dass wir darauf in den Beratungen noch zurückkommen werden.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zur parlamentarischen Initiative 10.436, "Für einen Zivilschutz ohne Grenzen". Hier möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir mit den umliegenden Ländern entsprechende Abkommen für den grenzüberschreitenden Einsatz und die grenzüberschreitende Hilfe haben. Das haben wir auch schon verschiedentlich geübt, mit dem Fürstentum Liechtenstein, mit Österreich und mit Deutschland. Nächstes Jahr findet wieder eine Übung im Raum Basel statt, zusammen mit den Bevölkerungsschutzorganen von Deutschland und Frankreich. Wir arbeiten also eigentlich bereits an diesem Bevölkerungsschutz ohne Grenzen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit funktioniert.

Ich möchte Sie aber bitten, diese Initiative abzulehnen, weil sie eine neue Dimension anspricht, nämlich eigentlich den fast europaweiten grenzüberschreitenden Zivilschutz. Darauf ist der Zivilschutz nicht vorbereitet. Die Leute könnten das wahrscheinlich, aber die Führungsorgane und die Infrastrukturen haben wir dazu nicht. Die Kantone und Gemeinden wären verpflichtet, ihren Zivilschutz weiter auszurüsten, neues Geld zu investieren für eine Aufgabe, die wahrscheinlich so, in diesem Ausmass, nicht notwendig ist. Denn wenn das in diesen Bereichen notwendig ist, dann gibt es das Katastrophenhilfekorps, das über entsprechende Ausrüstung, Ausbildung und Infrastrukturen verfügt und diese internationale Zusammenarbeit abdeckt. Ich denke, wir sollten den Zivilschutz dort lassen, wo er sich bewährt hat, wo wir üben, wo wir das können; das funktioniert. Aber diesen Bereich zu öffnen ist aus unserer Sicht unnötig und würde zu Kosten führen, welche die Kantone abdecken müssten, und dazu sind sie wahrscheinlich weder bereit noch in der Lage.

Zusammenfassend bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten, den Mehrheitsanträgen zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.