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preparatory:AB 116408

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-09

Wortprotokoll

Sie haben das Problem der Schutzraumbaupflicht und der Finanzierung in diesem Rat schon mehrfach diskutiert. Woher kommen wir? Wir hatten eine Politik, die darauf basierte, dass wir für jede Einwohnerin und jeden Einwohner dieses Landes einen Schutzplatz wollten. Unter diesem Aspekt wurden in den letzten Jahrzehnten in etwa 12 Milliarden Franken in Schutzräume und Schutzanlagen investiert. Mit der heutigen Gesetzesvorlage erfüllen wir Ihren Auftrag. Eigentlich haben Sie bereits im Jahr 2009, konkret am 8. Juni, hier im Nationalrat diesem Konzept, das wir jetzt vorlegen, zugestimmt.

Was sehen wir mit dieser Gesetzesvorlage vor?

1. Wir möchten die bis heute errichtete Infrastruktur unterhalten und weiterführen, gemäss dem Grundsatz, dass das, was gebaut wurde, nicht einfach verlottern soll, sondern so erhalten werden soll, dass man es allenfalls in einem Notfall wieder brauchen und man darauf zurückgreifen kann. Das ist also der erste Grundsatz: Unterhalt der bestehenden Infrastrukturen im Wert von etwa 12 Milliarden Schweizerfranken.

2. Dort, wo es noch Lücken gibt, und das sind wenige, sollen diese geschlossen werden, und zwar mit grossen Schutzräumen und nicht mehr mit einem teuren Schutzplatz in jedem Haus; das ist der zweite Grundsatz.

3. Unter dem Titel der Solidarität haben in den vergangenen Jahrzehnten Bauherren zum Unterhalt beigetragen. Mit der Ersatzabgabe, die auf etwa die Hälfte der bisherigen reduziert werden soll, sollen auch in Zukunft Bauherren zum gesamten Werk des Zivilschutzes beitragen. Die Verwendung dieser Mittel soll dann - dabei verweise ich auf die Frage von Frau Haller - in Artikel 47 neu geregelt werden. Die Ersatzabgaben, die bisher für den Bau zu verwenden waren und sich angestaut haben, sollen in Zukunft den Kantonen für den Unterhalt der bestehenden Anlagen zur Verfügung stehen, und sie können darüber hinaus für weitere Anliegen des Zivilschutzes genutzt werden, also auch für Material.

Insgesamt ist dies durchaus ein Konzept, das zusammenhängt. Es schneidet den alten Zopf nicht ab, wenn ich beim Bild des Coiffeurs bleiben darf, sondern es macht aus dem alten Zopf eine moderne, zeitgerechte Frisur. Es behält bei, was in der Vergangenheit gut war, und wir unterhalten die mit den getätigten Investitionen errichteten Infrastrukturen, sodass sie notfalls wieder gebraucht werden könnten. Es ist ja trotz aller Friedenseuphorie nicht ganz ausgeschlossen, dass unsere Bevölkerung diese Schutzräume irgendwann [PAGE 283] wieder braucht. Wir alle wollen es nicht hoffen, aber diese Infrastrukturen, für welche wir Investitionen im Umfang von 12 Milliarden Franken getätigt haben, auf einem tiefen Level zu unterhalten macht Sinn. Das legt das Gesetz fest. Grossräumig Lücken zu schliessen, wo dies noch nicht gemacht worden ist, macht eigentlich ebenfalls Sinn, und mit den Ersatzabgaben das Gesamtwerk Zivilschutz zu erhalten und fortzuführen macht auch Sinn.

Wenn Sie den Streichungsanträgen zustimmen, laufen wir Gefahr, dass diese Einrichtungen verlottern, dass sie nicht mehr gebraucht werden können. Die Ersatzabgaben sind bescheiden, sie dienen dem Zivilschutz. Es ist auch eine Art Solidarität. Es ist ja auch nicht einzusehen, weshalb wir jetzt, nachdem das vier oder fünf Generationen in unserem Land gemacht haben, einen Schnitt machen sollten. Wir eröffnen mit Ersatzbeiträgen die Möglichkeit, weitere Auflagen oder Kosten des Zivilschutzes abzudecken, und führen es auf einem tieferen Level fort.

Insgesamt macht das Konzept des Bundesrates durchaus Sinn. Es führt das fort, was wir in der Vergangenheit getan haben. Es gewährleistet, dass die Bevölkerung auch in Zukunft die Möglichkeit hat, sich zu schützen, und es schliesst dort Lücken, wo es notwendig ist. Wie so oft in unserem System bauen wir bei der Finanzierung auf eine gewisse Solidarität.

Ich bitte Sie also, dem Konzept des Bundesrates zu folgen. Es ist eigentlich Ihr Konzept, das Sie uns im Jahr 2009 aufgetragen haben. Es entspricht dem Willen der Kantone, es ist mit den Kantonen abgesprochen. Auch wenn es vielleicht populär ist, alte Zöpfe abzuschneiden, sollten wir doch dort, wo es mit wenig Mitteln möglich ist, die Kontinuität und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, das so fortführen.

Ich bitte Sie insgesamt, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Es ist eigentlich Ihr Auftrag, den wir erfüllen. Er entspricht meiner Meinung nach einem gutschweizerischen Kompromiss, Bewährtes so zu erhalten, dass es auch in Zukunft einen Nutzen bringt, ohne dass wir dafür wie in der Vergangenheit allzu viele Mittel investieren.

[VS]