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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2011-03-09

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 geht es um die Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht. Der Bundesrat und die Minderheit der Nationalratskommission sind der Meinung, dass Personen, welche aus dem Zivildienst ausscheiden, nicht schutzdienstpflichtig werden sollen.

Der Bundesrat hat sich sehr wohl etwas dabei überlegt, als er das alte Gesetz nicht änderte. Die Streichung dieses Absatzes macht keinen Sinn. Zivildienstpflichtige absolvieren eineinhalbmal so lange Dienst wie Militärdienstpflichtige, sie sind also insgesamt über ein Jahr im Einsatz - und das für die Gesellschaft.

Nur sehr wenige Personen scheiden aus dem Zivildienst aus; meistens haben sie zu diesem Zeitpunkt schon weit über fünfzig Tage Einsatz geleistet. Vorzeitige Entlassungen werden mit medizinischen Argumenten oder mit dem Tod begründet. Es ist nicht einfach, den Zivildienst vorzeitig abzubrechen. Auch medizinische Argumente müssen gut begründet sein. Vor dem Austritt aus dem Zivildienst wird der Wechsel zu einem anderen Betrieb geprüft. Ein Zivilschutzeinsatz kann also keine Alternative sein.

Wir bitten Sie darum, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.