Huber Gabi · Nationalrat · 2011-03-09
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Die Volksinitiative Minder verlangt bekanntlich zahlreiche Regulierungen auf Verfassungsstufe für börsenkotierte Aktiengesellschaften, wobei es inhaltlich um Abstimmungen über Vergütungen sowie um Verbote, Einschränkungen und Freiheitsstrafen für Unternehmen und Aktionäre geht. Die FDP-Liberale Fraktion lehnte diese Volksinitiative stets ab und lehnt sie immer noch ab, weil sie nämlich über das Ziel hinausschiesst.
Die Motive der Initiative sind jedoch nachvollziehbar. Deshalb war die FDP stets bereit, an einer Alternative mitzuarbeiten, sei es auf Verfassungs- oder auf Gesetzesstufe. Dass das Aktienrecht grundsätzlich im Obligationenrecht beheimatet ist und nicht in der Bundesverfassung, ist, glaube ich, unbestritten. Die FDP wollte deshalb in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen bereits vor einem Jahr zusammen mit der SVP den Weg über einen indirekten Gegenvorschlag einschlagen. Die Kommission hat sich dann aber für einen direkten Gegenvorschlag entschieden, an dem wir ebenfalls konstruktiv mitgearbeitet haben. Alle grundsätzlichen Zusagen und Absagen, die wir in der Beratung des direkten Gegenvorschlages im Nationalrat gemacht haben, gelten für uns heute noch. Das Gedächtnis von Herrn Kollege Sommaruga, der jetzt natürlich nicht mehr hier ist, weil er seine Show gehabt hat, ist bedenklich kurz; das wird klar, wenn man an die Zusagen der FDP beim direkten Gegenvorschlag denkt.
Für die FDP ist der Inhalt der Lösung zentral. Eine gute Lösung besteht für uns in einer Regulierung, die Exzesse, wie sie die Volksinitiative im Auge hat, verhindert, ohne die Wirtschaft zu schädigen und Arbeitsplätze zu gefährden. Der Weg zu einer Lösung in diesem Sinne ist etwas langfädig, aber in unserem parlamentarischen System so vorgesehen und darum keineswegs einer Demokratie unwürdig, wie da lamentiert wird. Frau Leutenegger Oberholzer, Sie brauchen hier nicht Geschichtsklitterung zu betreiben. Die FDP-Liberale Fraktion war die Fraktion, die bereit war, gegen die Volksinitiative Minder auch ohne irgendeinen Gegenvorschlag anzutreten. Also brauchen Sie hier nicht von Verhinderung, Verzögerung, Angst und Trauerspiel zu sprechen.
Nun hat der Ständerat bekanntlich nochmals den Weg des indirekten Gegenvorschlages eingeschlagen und präsentiert uns die Vorlagen 1 und 2; was der Unterschied ist, haben uns die Berichterstatter erklärt.
Für die FDP-Liberale Fraktion ist die Vorlage 2, welche der Ständerat auf Vorschlag des Bundesrates mit dem sogenannten Kombinationsmodell angereichert hat, absolut inakzeptabel. Warum? Dieses Kombimodell will sogenannte sehr hohe Vergütungen, welche absolut willkürlich mit einem Grenzwert von 3 Millionen Franken fixiert wurden, als Gewinnverteilung und -verwendung behandeln; dies mit der Folge, dass alle Unternehmen, nicht nur die börsenkotierten, Vergütungen, die den Grenzwert überschreiten, nicht mehr als Lohnaufwand vom Jahresgewinn abziehen können. Eine derartige Regulierung wäre nicht nur weltweit einzigartig, sondern würde einen eigentlichen neuen Steuertatbestand für Unternehmen schaffen, der als system- und auch verfassungswidrig einzustufen ist. Es käme zu einer Erhöhung der Gewinnsteuer und damit faktisch zu einer neuen Steuer, die nicht einmal die Volksinitiative will, Herr Kollege Vischer. Die praktischen Auswirkungen wären eine staatliche Lohnobergrenze und die Aussicht, Arbeitsverträge mit entsprechenden Vergütungen nur noch unter Vorbehalt abschliessen zu können. Der Bundesrat selbst weist in seiner Stellungnahme zum Zusatzbericht der Kommission des Ständerates im Zusammenhang mit seinem vermeintlich grossen Wurf darauf hin, dass "eine Umgehung der vorgeschlagenen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen nicht ausgeschlossen werden kann". Regulierungen solchen Inhalts müssen wir nun wirklich nicht an die Hand nehmen.
Immerhin hat uns der Ständerat nicht nur die unselige Vorlage 2 zugeschickt, sondern auch die Vorlage 1, welche dieses Steuermodell nicht enthält. Bereits in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen hat sich die FDP-Delegation deshalb dafür starkgemacht, auf die Vorlage 1 einzutreten, was via Stichentscheid leider nicht zustande kam. Da es nicht gelang, das Kombimodell aus der Vorlage 2 zu entfernen, haben wir diese nach der Detailberatung in der Gesamtabstimmung abgelehnt und waren dabei bei der Mehrheit.
Die FDP ist jedoch nach wie vor bereit, die Arbeit am eigentlichen indirekten Gegenentwurf, das heisst an der Vorlage 1, aufzunehmen, und wird den Einzelantrag Schwander, Eintreten auf die Vorlage 1, unterstützen. Findet dieser Antrag eine Mehrheit, werten wir das als klaren und definitiven Auftrag an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, von jeglichen Steuerregulierungen im Aktienrecht Abstand zu nehmen.
Der Antrag der Minderheit, welche auf die Vorlage 2 eintreten will, lehnen wir logischerweise ab.