von Rotz Christoph · Nationalrat · 2011-03-14
von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-14
Wortprotokoll
Stellen Sie sich einmal vor, Sie benötigen ein Darlehen; das ist eigentlich nichts Spezielles. Schön ist es, wenn Sie das Darlehen nach der Bonitätsprüfung auch bekommen. Für Sie ist sicher ganz klar, dass Sie dieses Darlehen verzinsen und zu gegebener Zeit auch zurückbezahlen müssen. Toll ist es natürlich, wenn Sie das Darlehen unverzinslich bekommen, es also ein zinsloses Darlehen ist. So bleibt nur noch die Rückzahlung des Darlehens zu gegebener Zeit. Noch schöner wäre es natürlich, wenn Sie ein bedingt rückzahlbares Darlehen bekämen. Leider ist es aber im Normalfall nicht so, dass Sie ein solches Darlehen bekommen. Es kann höchstens so sein, wenn Sie eine Schenkung bekommen.
Genau solche Schenkungen gibt es bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Es ist doch weder transparent noch ehrlich, wenn wir solche Finanzhilfen offiziell zuerst als Darlehen gewähren und dann später faktisch in eine Schenkung umwandeln. Ich hoffe, dass Sie auch schon mitbekommen haben, dass die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in den nächsten Jahren eine der grössten Herausforderungen für uns sein wird.
In Artikel 31 dieses Gesetzes werden genau diese Finanzhilfen geregelt. In Absatz 2 ist klar festgehalten, dass der Bund in besonderen Fällen zur Förderung neuartiger Lösungen usw. Beiträge leisten oder eben unverzinsliche Darlehen gewähren kann; das ist absolut kein Problem. Es ist folglich ehrlich, wenn der Bund bzw. das Parlament nichtrückzahlbare Beiträge oder zinslose Darlehen schon bei der [PAGE 377] Gewährung als solche deklariert. Dass der Bund rückzahlbare Darlehen in bedingt rückzahlbare Darlehen umwandeln soll, ist weder ehrlich noch hilft es der notwendig werdenden Transparenz bei der Finanzierung. Vielmehr muss ich dahinter eine Salamitaktik vermuten. Man hat das notwendige Geld nicht, gewährt ein zinsloses Darlehen und wandelt es später in ein bedingt rückzahlbares Darlehen um, welches am Schluss gar nicht mehr zurückbezahlt wird.
Warum ist es nicht möglich, dass man schon zu Beginn, wenn ein Projekt unterstützt wird, beim Beitrag definiert, um was es sich eigentlich handelt? Es geht mir nicht darum, dem öffentlichen Verkehr keine Beiträge mehr zu gewähren. Es geht darum, dass solche Darlehen nicht in einer späteren Phase einfach so umgewandelt werden, solange wir Darlehen auch privat nicht so erhalten. Schlussendlich sind bedingt rückzahlbare Darlehen nichts anderes als A-fonds-perdu-Beiträge.
In der Kommission wurde die Diskussion so geführt, als ob mit meinem Antrag das ganze Finanzierungssystem der Eisenbahn infrage gestellt würde. Das ist absolut nicht so. Mit meinem Streichungsantrag will ich lediglich die Umwandlung verhindern, nicht mehr und nicht weniger. Ich habe nichts gegen zinslose Darlehen oder Beiträge an den öffentlichen Verkehr. Solange man aber im privaten und geschäftlichen Bereich keine Darlehen bekommt, welche später einmal in bedingt rückzahlbare Darlehen umgewandelt werden, darf das, damit Transparenz herrscht, bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs auch nicht so gemacht werden. Gerade bei Finanzknappheit gilt es eben, Prioritäten zu setzen.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, weil er der Transparenz und der Ehrlichkeit dient. Das Finanzierungssystem ist damit in keiner Art und Weise gefährdet.