Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Die Frage, warum er sie höher gewichtet, ist vielleicht etwas rhetorischer Art. In der Abstimmungsbotschaft hat man auf die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform im engeren Sinn hingewiesen, das habe ich gesagt. Man ist bei den Ausfällen aufgrund der indirekten Teilliquidation, aufgrund der Teilbesteuerung der Dividenden usw. auf Beträge von 500 Millionen Franken beim Bund und von 350 bis 500 Millionen Franken bei den Kantonen gekommen - das zu dieser Situation. Man hat dort auch vom Kapitaleinlageprinzip gesprochen, aber ohne dieses bzw. seine Folgen zu quantifizieren. Insofern ist es nicht vollständig, weil man nicht versucht hat, auch die finanziellen Konsequenzen des Kapitaleinlageprinzips zu ermitteln.
Jetzt zu Ihrer Frage: Wir haben uns gefragt, was wäre, wenn wir jetzt einen Gesetzgebungsprozess beginnen würden und versuchen würden, die Frage der Rückwirkung und allenfalls auch eine andere Frage noch einmal zu klären. Es würde eine bestimmte Zeit beanspruchen, bis wir den Prozess durchgespielt hätten; wir gehen davon aus, dass das Inkrafttreten einer angepassten Regelung frühestens auf den 1. Januar 2013 vorgesehen werden könnte. In dieser Zeit würden die Unternehmen, die jetzt dazu in der Lage sind, entsprechende Dispositionen treffen können und diese Einlagen statt über ein paar Jahre halt viel früher zurückbezahlen; in dieser Zeit, in diesen zwei Jahren, würde die heutige Regelung ja noch gelten - entsprechend wären die Dispositionen. Dann könnte es zu einer Ungleichbehandlung derjenigen Unternehmen kommen, die die Möglichkeit haben, sich in diesen zwei Jahren steuerlich zu entlasten, und derjenigen, die diese Möglichkeit nicht haben. Wir würden also innerhalb einer Gruppe gleichermassen Betroffener eine Ungleichbehandlung schaffen und die Schnelleren mehr oder weniger bevorzugen. Das scheint uns rechtsstaatlich problematisch.
Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit des Rechtsetzungsverfahrens, eine Frage der Glaubwürdigkeit des Gesetzgebungsprozesses und nicht zuletzt eine Frage der Rechtssicherheit, auch für Unternehmen in unserem Land, was dann wieder Folgen für den Wirtschaftsstandort hat. Das sind unsere Überlegungen - im Wissen darum, dass das Abstimmungsbüchlein nicht vollständig war.