Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
In letzter Zeit ist es verschiedentlich zum Diebstahl von Bankkundendaten in der Schweiz gekommen. Diese wurden danach im Ausland zum Verkauf angeboten. Dieses Vorgehen verstösst gegen Treu und Glauben und belastet die bilateralen Beziehungen zwischen Rechtsstaaten. Der Bundesrat lehnt diese Art von Datenbeschaffung zur Rückführung von Steuersubstrat entschieden ab. Datenklau ist in der Schweiz eine strafbare Handlung, und die Schweiz bemüht sich darum, die Täter zu bestrafen. Die Schweiz kann aber anderen Ländern keine Vorschriften über die Verwendung gestohlener Daten machen. Fest steht, dass die Schweiz auf Gesuche hin, die auf gestohlenen Daten beruhen, keine Amtshilfe leistet.
Der Bundesrat hat mehrmals seinem Befremden darüber Ausdruck verliehen, dass die deutsche Regierung bereit ist, entwendete Daten von Kunden von Schweizer Banken käuflich zu erwerben oder sogar aktiv beschaffen zu lassen. Diese Haltung hat der Bundesrat auch in bilateralen Gesprächen mit Deutschland stets bekräftigt. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz und ein Nachbarstaat, mit dem traditionell gute Beziehungen gepflegt werden. In diesem Sinn will der Bundesrat auch das Problem der gestohlenen und den deutschen Behörden zum Kauf angebotenen Daten lösen.
Zurzeit laufen Steuerverhandlungen mit Deutschland. Angestrebt werden eine Regularisierung unversteuerter Gelder aus der Vergangenheit sowie eine Quellensteuer für künftige Erträge. Im Gegenzug soll die Schweiz insbesondere bessere Konditionen für die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen erhalten. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten sowie einer möglichen Strafverfolgung von Bankmitarbeitern gelöst werden.