Brändli Christoffel · Ständerat · 1999-12-14
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst Frau Bundesrätin Metzler danken, dass sie Kollege Hess und mich [PAGE 1139] nach Einreichung unserer Interpellation zu einem Gespräch empfangen hat. Wenn ich die Antwort des Bundesrates lese, muss ich leider zur Kenntnis nehmen, dass zu wenig von diesem Gespräch in die Antwort eingeflossen ist, weshalb ich hier doch einige Bemerkungen anbringen muss.
Ein wesentlicher Grundgedanke bei der Revision von Artikel 34quater der bisherigen Bundesverfassung war die Förderung des Tourismus. Die Erwartung der Tourismusbranche bestand darin, die bestehenden Angebote in den Kursälen mit jenen des Auslandes wettbewerbsfähig zu machen und mit einigen Grands Casinos zu ergänzen. Selbstverständlich müssen dabei die vom Bundesrat erwähnten verschiedenen Zielsetzungen - die Verhinderung von Kriminalität, das Verschaffen von Fiskaleinnahmen und die Verhinderung von sozial schädlichen Auswirkungen des Spielbetriebes - beachtet werden. Insbesondere bei den Kursälen sollten die Leistungen im kulturellen und touristischen Angebot der betroffenen Orte und Städte gesichert werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kursäle an verschiedenen Orten mit grossen Leistungen an die Tourismusorganisationen, an gemeinnützige sowie kulturelle Einrichtungen ein unabdingbares Element des touristischen Angebotes darstellen.
Schon in der Gesetzgebung musste man dafür kämpfen, dass diese Ziele einigermassen sichergestellt werden können. Die in die Vernehmlassung gegebene Verordnung und die Antwort des Bundesrates auf meinen Vorstoss haben diese Hoffnungen leider geknickt. Vor allem die kleinen Kursäle werden in ihrer Existenz gefährdet sein; von der Entwicklung attraktiver touristischer Angebote kann keine Rede mehr sein. Touristische Spitzenorte wie St. Moritz, Davos, Arosa und andere machen sich mit ihrem Casinoangebot im Wettbewerb mit österreichischen Destinationen lächerlich, sofern die Verordnung so umgesetzt wird.
Der Vorschlag des Bundesrates verunmöglicht praktisch die Neugründung von Kursälen. Hingegen begünstigt er einseitig Grosscasinos an Autobahnen, teils von ausländischen Gesellschaften getragen und gefördert.
Bei allem Bestreben nach Fiskaleinnahmen muss doch ernsthaft die Frage gestellt werden, ob dies wirklich die Meinung der Stimmberechtigten und des Parlamentes war.
Ich komme zu den Antworten des Bundesrates.
Zu Ziffer 1: Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesrat der Förderung des Tourismus eine besondere Bedeutung beimessen will. Wir hoffen, dass dies auch tatsächlich umgesetzt wird.
Zu Ziffer 2: Es stimmt nicht, dass während der Beratungen eine Verbesserung des Angebotes der Kursäle nicht zur Diskussion stand. Ich verweise auf die Debatten hier im Saal, wo insbesondere in Bezug auf die finanziellen Belastungen diesbezüglich sehr viele Ausführungen gemacht und auch Beschlüsse gefasst wurden, und ich verweise auch auf die Protokolle der vorberatenden Kommissionen. Ebenso verweise ich auf die Stellungnahme der Kantonsregierungen aus den Tourismusregionen unseres Landes.
Position und Angebot der Kursäle waren ein zentraler Diskussionspunkt bei der ganzen Gesetzesberatung.
Nicht akzeptierbar ist die Forderung, dass sich Casinos der Kategorie A und solche der Kategorie B dadurch zu unterscheiden haben, dass in Casinos der Kategorie B ein schlechteres Angebot bestehen müsse. Der Unterschied kann doch nur in Bezug auf die Grösse, die Anzahl Tischspiele und die Begrenzung der Einsatzhöhe bestehen und nicht darin, dass der Bund vorschreibt, welche Maschine eingesetzt werden kann und welche nicht. Gerade in einem innovativen Markt müssen die Marktkräfte möglichst frei spielen können. Wenn also ein Casino in Arosa oder irgendwo eine attraktive Möglichkeit findet, um auf diesen Märkten einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, kann es doch nicht sein, dass man dann ein Verfahren beim Bund durchführen muss und dann womöglich dieses innovative Angebot überall oder eben nirgendwo anbieten kann. Bezüglich des Angebotes braucht es wesentlich mehr Flexibilität, als dies im Verordnungsentwurf bisher vorgesehen ist.
Zu Ziffer 3: Hier verweist der Bundesrat darauf, dass Vergleiche mit dem Ausland nicht möglich seien, weil im Ausland die Unterscheidung zwischen Casinos der Kategorien A und B nicht gemacht werde. Das ist aber nicht die Frage. Das einzige Problem besteht darin, eine Lösung zu finden, die unseren Tourismusorten die gleichen Chancen gibt wie den ausländischen Destinationen. Ich habe darauf hingewiesen: Es ist nicht akzeptabel, wenn man St. Moritz und Davos nicht die gleichen Chancen eröffnet wie Kitzbühel und Seefeld. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat - wie er es hier ausführt - der Konkurrenzfähigkeit besondere Bedeutung zumisst.
Schliesslich noch zu Ziffer 5: Es ist richtig, dass der Direktor des Dachverbandes der Tourismusbranche in die siebenköpfige Kommission gewählt wurde. Es fehlen aber Vertreter von der touristischen Front und insbesondere auch Fachleute aus der Spielbankenbranche. Auch bezüglich der regionalen Vertretung sind Vorbehalte anzubringen. Die Zusammensetzung zeigt deutlich, dass man nicht bereit ist, dem Tourismus in dieser Frage den seinerzeit versprochenen Wert beizumessen. Vor allem hatten wir hier im Rat auch sehr eindringlich über die zahlenmässige Beschränkung der Spielcasinos und auch der Kursäle gesprochen. Man setzte sich hier im Rat für eine freie Ordnung ein. Umso mehr überrascht es, dass man aus Kreisen der Kommission heute wieder von einer Festlegung der Standorte spricht.
Auch hier müsste mehr Vertrauen in den Markt gesetzt werden, und innovative Kräfte sollten nicht durch staatliche Verfügungen eingeengt werden. Dem Staat kommt eine wichtige Kontrollfunktion zu. Diese muss er ausüben, aber er darf nicht einer Branche, die für den Tourismus wichtig ist, die Existenzmöglichkeiten nehmen.
Wir sprechen hier in diesem Raum immer wieder von Innovation, von Deregulierungen und von der Förderung von Jungunternehmen. Nachdem wir seit der Volksabstimmung nun sieben Jahre gewartet haben, laufen wir heute Gefahr, all diese schönen Versprechungen im Zusammenhang mit der Spielbankengesetzgebung wieder zu vergessen. Ich appelliere in diesem Sinn an den Bundesrat, eine liberale Verordnung zu erlassen, die vorab den Städten und Tourismusorten dient und nicht nur einigen anonymen Gesellschaften, denen die kulturelle und gemeinnützige Entwicklung dieser Orte weniger am Herzen liegt als der Shareholder value. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie hier in der neuen Verordnung - es wurde ja in Aussicht gestellt, dass die Verordnung überarbeitet wird - wirklich klare Akzente zugunsten einer Tourismusentwicklung in unserem Land setzen.