Germann Hannes · Ständerat · 2011-03-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02
Wortprotokoll
Wie meine Vorredner, die Kollegen David und Frick, empfehle ich Ihnen, mit der Mehrheit an unserem Beschluss festzuhalten, der eben der Realität folgt und auch den neuen technischen Gegebenheiten, Möglichkeiten und Gepflogenheiten Rechnung trägt.
Die Gründe sind ausführlich dargelegt worden. Ich will einfach noch etwas hinzufügen. Einen Vorwurf kann ich den Leuten, die sich mit teilweise guten Argumenten so vehement einsetzen, nicht ersparen. Ich frage mich einfach, warum sie seinerzeit unser Angebot nicht angenommen haben, die Autoren direkt zu fördern und ganz zielgerichtet in der Schweiz etwas zu machen, und warum sie sich stattdessen jetzt für eine Lösung einsetzen, die primär den ausländischen Grossverlagen dient. Das ist nicht gewollt, so ist es auch nicht begründet worden, aber dazu führt es.
Es wäre schizophren, jetzt der Minderheit zuzustimmen. Warum? Sie erinnern sich: In der letzten Session haben wir die Motion Leutenegger Oberholzer 09.4209, "Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren", behandelt. Frau Leutenegger Oberholzer und der Nationalrat haben gefordert, die Zollverfahren seien endlich zu vereinfachen, damit das aufhöre, dass zusätzliche Importkosten auferlegt würden, die den Preis des Inhaltes um das Mehrfache überstiegen. Sie wollte zudem den Mehrwertsteuerfreibetrag auf 10 Franken erhöhen. Das hätte bedeutet, auf das Buch umgelegt, dass man Bücher bis über 400 Franken mehrwertsteuerfrei und mehr oder weniger ohne Zollabgaben hätte einführen können. Einen grösseren Widerspruch als diesen können wir hier in unserem Rat kaum produzieren. Wir haben dann entschieden, dort wenigstens vernünftig zu sein und den kleinen Mehrwertsteuerbetrag zu belassen, weil im elektronischen Verfahren eigentlich sowieso überall die Mehrwertsteuer verrechnet werden könnte.
Wenn wir das jetzt machen, diskriminieren wir den inländischen Buchhändler; der muss nämlich dem Fiskus die Mehrwertsteuer entrichten. Wie gesagt, der Ausländer ist heute bei Büchern bis über 200 Franken davon befreit; diese sind also von der Mehrwertsteuer noch ausgenommen. Das ist schon eine Bevorteilung. Jetzt wollen Sie auch noch, dass der inländische Buchhändler beim Kunden einen höheren Preis einfordern muss. Das geht für mich einfach nicht auf. Ich möchte nicht, dass jene Leute, die auf den Standort Schweiz setzen, über eine solche Regelung, von der eben die ausländischen Grossverlage profitieren, diskriminiert werden, wie das die Kollegen David und Frick treffend gesagt haben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mit der Mehrheit für Festhalten zu votieren.