Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-03-07
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-07
Wortprotokoll
Sie sehen, dass ich keinen runden Geburtstag habe, sonst würde ich jetzt nicht arbeiten.
Wir sind bei diesem Geschäft Zweitrat. Eintreten war in der Kommission unbestritten; wir haben gegenüber dem Nationalrat auch nur zwei Änderungen vorzuschlagen. Gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen zur Einordnung dieser Vorlage in den Gesetzgebungsprozess, bevor ich materiell auf das Geschäft eingehe: Auslöser dieser Vorlage war die Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge". Ziel dieser Initiative ist eine positive Wirkung auf den Umweltschutz und die Verkehrssicherheit. So sollen Grenzwerte für die CO2-Emissionen eingeführt und der Grenzwert für Feinstaubemissionen gesenkt werden. Zudem sieht die Initiative verschiedene Massnahmen mit dem Ziel des Schutzes der Verkehrsteilnehmer vor.
Eine erste Sichtung der Initiative hat ergeben, dass sie teilweise offene Türen einrennt - ich erwähne das CO2-Gesetz, das wir heute behandeln, und die Vorlage Via sicura, über die wir im Juni diskutieren werden - und dass eine Annahme der Initiative mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Zudem stellt die Initiative teilweise internationale Abkommen infrage. Folgerichtig schlägt der Bundesrat vor, der Initiative laufende Gesetzesprojekte als indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Das Parlament hat diesen Vorschlag aufgenommen und die Fristen für die Behandlung der Initiative bereits verlängert. Die Behandlung der Initiative erfolgt nicht heute, sondern erst nach Abschluss der Beratungen über den Gegenvorschlag.
Ein Zusammenhang besteht auch mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes, die wir ebenfalls in dieser Session behandeln. Diese Totalrevision soll auf das Jahr 2013 in Kraft gesetzt werden. Mit dem Gegenvorschlag zieht man Teile dieser Revision vor, unter anderem mit dem Ziel, die CO2-Emissionsvorschriften gleichzeitig mit der EU auf das Jahr 2012 einzuführen. Das heisst, dass der Entwurf, der hier behandelt wird, für das Jahr 2012 gilt und nachher durch das totalrevidierte CO2-Gesetz abgelöst wird.
Doch nun zum Materiellen. Im Wesentlichen beinhaltet die Revision folgende wichtige Punkte: Zunächst werden die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuimmatrikulierten Fahrzeugen bis Ende 2015 auf 130 Gramm pro Kilometer gesenkt, und für die Überschreitung dieser Zielvorgabe wird eine Sanktion eingeführt. Der Gegenvorschlag enthält keine Massnahmen zur Verkehrssicherheit. Diese werden, wie bereits erwähnt, im Zusammenhang mit der Vorlage Via sicura behandelt. Ebenfalls verzichtet wird auf Massnahmen zum Ausstoss von Partikeln, da die entsprechenden Ziele mit der anstehenden Weiterentwicklung der geltenden Regelungen nahezu deckungsgleich erreicht werden können. Auch auf die Beschränkung des Leergewichts wird in Anbetracht der internationalen Harmonisierung verzichtet.
Ich verzichte darauf, im Rahmen der Eintretensdebatte Ausführungen zu den Änderungsanträgen oder zum Detailinhalt der Vorlage - vor allem zur Vorgabe von 130 Gramm - zu machen. Ich werde in der Detailberatung bei den entsprechenden Artikeln Ausführungen dazu machen.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.