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Imoberdorf René · Ständerat · 2011-03-08

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-08

Wortprotokoll

Die EU hat die Umsetzungsmodalitäten für die Teilnahme der EU-Unternehmen am EU-ETS erst im Dezember des vergangenen Jahres veröffentlicht. Man hat auch gehört, dass bei den Unternehmen über dieses neue CO2-Regime nicht eitel Freude herrscht. Wie sich das EU-Emissionshandelssystem auf unsere Unternehmen auswirken wird, ist heute überhaupt nicht abschätzbar. Mit dem Wechsel in der EU zu einem sektorspezifischen CO2-Benchmark nach 2012 könnten für einzelne Schweizer Unternehmen grosse Nachteile entstehen, darum stellt sich die Frage, ob Abschätzungen möglich sind, welche Unternehmen bzw. Anlagen heute den europäischen Benchmarks gerecht werden könnten und welche z. B. aufgrund der Grössenverhältnisse oder des Alters der Anlagen zu den Verlierern gehören werden. Für gewisse Schweizer Unternehmen könnten mit dem EU-ETS-Regime gewichtige Nachteile entstehen.

Ich erinnere auch daran, dass es heute nicht mehr nur um CO2, sondern auch um andere Treibhausgase wie beispielsweise Lachgas geht. In der EU werden nur Unternehmen mit einem jährlichen Ausstoss von 25 000 Tonnen dem ETS unterstellt, in der Schweiz sollen es gemäss Botschaft - es steht immerhin in der Botschaft - jene Unternehmen sein, die jährlich mehr als 10 000 Tonnen CO2 ausstossen. Damit werden bei uns auch viele KMU betroffen sein. Es ist verständlich, dass diese Betriebe unter anderem administrative Mehrkosten befürchten.

Offenbar verfügt die Industrie in der EU per Ende 2012 über einen Überschuss von 1,8 Milliarden Tonnen CO2. Von diesen Reserven kann die EU-Industrie je nach Wirtschaftswachstum während mehrerer Jahre profitieren. In der Schweiz kann es aufgrund der Wachstumsklausel nur sehr geringe Überschüsse geben, das führt zu einer Benachteiligung unserer Unternehmen.

Ich möchte anhand von konkreten Zahlen aufzeigen, worum es hier eigentlich geht. In der Schweiz ist die Industrie für 18 Prozent der CO2-Emissionen, also etwa für 10 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Bei den schweizerischen Unternehmen, die dem ETS unterstellt sind, geht es aber nur um 10 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. Die europäischen Unternehmungen, die dem EU-ETS unterstellt sind, sind aber für 45 Prozent - für 45 Prozent! - des Gesamtausstosses, das sind 2,3 Milliarden Tonnen CO2, verantwortlich. Oder anders gesagt: Das EU-ETS deckt fast 50 Prozent der 5 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen in der EU ab, das schweizerische ETS lediglich 6,5 Prozent der rund 50 Millionen Tonnen in der Schweiz.

Wenn nun die Verknüpfung der beiden ETS nicht zustande kommt, wenn wir nämlich die Artikel 12 und 13 und damit einhergehend auch noch Artikel 42 gemäss Antrag der Mehrheit unserer Kommission annehmen, ist das aufgrund der dargelegten Zahlen keine Katastrophe, im Gegenteil: Wenn wir in der Schweiz ein zu strenges Regime für die einheimische Industrie schaffen, riskieren wir, dass Arbeitsplätze verlorengehen und dass Importe aus Ländern stattfinden, die keiner Klimaverpflichtung unterworfen sind. Ich denke da vor allem an die energieintensiven Basisindustrien wie Papier, Zement, Glas, Ziegel, Stahl, Chemie und Textil und natürlich nicht an die Cleantech-Unternehmen. Wir wollen ja alle das Klima retten, was das auch immer heissen mag.

Ich möchte Sie bitten, bei den Artikeln 12, 13 und 42 die Mehrheit zu unterstützen.

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